Arbeitgeberinformation
Änderung bei Mini- und Midijobs zum 01.10.2022
Sehr geehrte Mandanten, sehr geehrte Geschäftsfreunde,
mit Anhebung des Mindestlohns ab 01.10.2022 auf 12€ Stunde wird eine dynamische Geringfügigkeitsgrenze in Abhängigkeit vom Mindestlohn eingeführt. Die Geringfügigkeitsgrenze (Minijobgrenze) wird ab 01.10.2022 von 450,- € auf 520,- €/Monat angehoben.
Dies entspricht einer wöchentlichen Arbeitszeit von 10 Std. (43 Std/Monat). Die nächste Anpassung erfolgt, Stand heute, zum 01.01.2024.
Als Folge dieser Änderung werden Midijobber, die aktuell zwischen 450,01 € und 520 € verdienen, zu Minijobbern. Für die betroffenen Mitarbeiter/-innen gilt aber eine sog. Bestandsschutzregelung, längstens bis 31.12.2023, nach welcher deren Arbeitsverhältnisse sozialversicherungspflichtig bleiben, auch wenn ihr Gehalt im neuen Minijob-Gehaltsrahmen liegt. Wollen Sie bzw. Ihre Mitarbeiter/-innen, die Bestandsschutzregelung nicht in Anspruch nehmen, d.h. das bisherige sozialversicherungspflichtige Gehalt zwischen 450,01 € und 520 € soll ab 01.10.2022 sozialversicherungsfrei sein, muss der/die Mitarbeiter/in die Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen.
Für den Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht gilt für eine Rückwirkung auf den 01.10.2022 eine Frist bis spätestens 31.12.2022.
Darüber hinaus sind u.a. folgende Punkte zu beachten:
- Wenn die Voraussetzungen für eine Familienversicherung nach §10 SGBV vorliegen, tritt der Bestandsschutz nicht ein.
- Sofern der/die Arbeitnehmer/in den Bestandsschutz wählt, innerhalb der Frist bis 31.12.2023 aber das Entgelt 520,- € überschreitet, ist die Regelung hinfällig.
Die vorgenannten Ausführungen erfordern entsprechende Vorbereitungen und Änderungen hinsichtlich der Entgeltabrechnung Ihrer Arbeitnehmer/innen ab 10/2022. Bitte füllen Sie bzw. Ihre Arbeitnehmer den Fragebogen wegen der Erhöhung des Mindestlohns bzw. der Anhebung der Minijob-Grenze ab 01.10.2022 aus. Diesen finden Sie hier: Download Fragebogen
Bei Fragen steht Ihnen Ihr(e) zuständige(r) Lohnsachbearbeiter/-in gerne zur Verfügung.
Dr. Kley Steuerberater
Bild: adobeStock 260697529
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