Plattformen-Steuertransparenzgesetz
Ebay-Verkäufer und AirBnB-Vermieter aufgepasst
Sehr geehrte Mandanten, sehr geehrte Geschäftsfreunde,
mit der Verabschiedung des Plattformen-Steuertransparenzgesetzes Ende 2022 wurde ab 01.01.2023 eine Meldepflicht für Betreiber digitaler Plattformen eingeführt.
Der Gesetzgeber verpflichtet damit Betreiber digitaler Plattformen, wie z.B. Amazon, eBay, Facebook Marketplace, Airbnb, etc. dem Bundeszentralamt für Steuern Anbieter zu melden, die im Jahr mit dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen je Plattform mindestens 30 Rechtsgeschäfte abgewickelt oder Einnahmen ab 2.000,- € erreicht oder überschritten haben.
Ebay-Verkäufer und AirBnB-Vermieter aufgepasst
Welche Daten müssen die Plattformen melden? Zu den meldepflichtigen Daten gehören u.a.:
- Name und Anschrift
- Steueridentifikationsnummer; sofern vorhanden: UstID-Nr
- Geburtsdatum
- Weitere Wohnsitze oder vermieteter Immobilienbesitz in anderen EU-Staaten
- Gebühren/Provisionen, die vom Plattformbetreiber für den Anbieter einbehalten wurden
- Die insgesamt gezahlten Vergütungen
- Anzahl der Tätigkeiten, die über die Plattform gegen Vergütung abgewickelt wurden.
Die erste Meldung hat bis zum 31.01.2024 an das Bundeszentralamt zu erfolgen. Dieses verteilt dann die Meldungen an die jeweiligen Wohnsitzfinanzämter der Anbieter.
Das Erreichen oder Überschreiten der o.g. Grenzen allein bedeutet noch nicht zwangsläufig, dass dadurch eine Steuerpflicht gegeben ist. Dies ist immer eine Einzelfallbetrachtung.
Was ist zu tun?
Wenn Sie über die o.g. Grenzen hinaus Waren und/oder Dienstleistungen über Plattformen verkaufen und/oder verkauft haben und eine steuerliche Würdigung bzw. Deklaration dieser Geschäfte unterblieben ist, setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
Wir prüfen dann im Einzelfall die Steuerpflicht dieser Verkäufe und besprechen das weitere Vorgehen mit Ihnen.
Dr. Kley Steuerberater
Bild: adobeStock 389566031
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