Gut zu wissen!
Steueränderungen 2025
Sehr geehrte Mandanten, sehr geehrte Geschäftsfreunde,
wie jedes Jahr haben sich auch zum 01.01.2025 Änderungen in der Steuergesetzgebung ergeben.
Einige dieser Änderungen stellen wir Ihnen nachfolgend vor:
Gut zu wissen!
Steueränderungen 2025
Einkommensteuer
- Die für die Anwendung der Steuerbefreiung bei PV-Anlagen maximal zulässige Bruttoleistung je Wohn- oder Gewerbeeinheit wird für alle Gebäudearten auf 30 kWp vereinheitlicht.
- Mit der e-Bilanz müssen künftig die Kontennachweise und in späteren Jahren auch Anhang, Lagebericht, usw. mit an das Finanzamt übermittelt werden.
- Die Verlustbeschränkungen bei Termingeschäften und dem Ausfall von Kapitalforderungen im Bereich der Einkünfte aus Kapitalvermögen wurden aufgehoben
- Die Buchwertübertragung zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften wird eingeführt
- Statt bislang zwei Drittel und max. 4.000,- € können künftig 80%, max. 4.800,- € der Kinderbetreuungskosten angesetzt werden.
- Unterhaltszahlungen (z.B. an Kinder ohne Kindergeldanspruch) werden nur bei Banküberweisung an den Unterhaltsberechtigten anerkannt.
- Die Steuerermäßigung nach § 35a EStG (haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen) setzt einheitlich den Erhalt einer Rechnung und die unbare Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers voraus.
- Die Gewährung des Behinderten-Pauschbetrags setzt bei Neufeststellungen zwingend eine elektronische Übermittlung der für die Festellung zuständigen Stelle an die Finanzverwaltung voraus
Umsatzsteuer
- Reform der Steuerbefreiung für Bildungsleistungen
- Neues System und neue Grenzen für Kleinunternehmer i.S.d. § 19 UStG
- Die Umsatzgrenze des Vorjahres wird von 22 TEUR auf 25 TEUR, die des lfd. Jahres von 50 TEUR auf 100 TEUR erhöht.
- Wird die Grenze 100 TEUR überschritten, unterliegt der Unternehmer nicht mehr ab dem Folgejahr, sondern sofort der Regelbesteuerung, also schon mit dem Umsatz der zur Überschreitung der 100 TEUR-Grenze führt.
- Einführung einer EU-Kleinunternehmerregelung
Abgabenordnung
- Die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege wird von 10 Jahren auf 8 Jahre verkürzt
Wenn Sie zu einzelnen Punkten Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Dr. Kley Steuerberater
Bild: adobeStock 28701757
Ausgezeichnet!
Dr. Kley erhält die Auszeichnung für die Innovationsführerschaft des deutschen Mittelstands. Und die Auszeichnung zur digitalen DATEV-Kanzlei 2025.
Für langjähriges Engagement, für die kontinuierliche Verbesserung der internen Strukturen, Services und unserer digitalen Angebote.
Sie sind bei uns in besten Händen.
Für Ärzte und Apotheker
Wir sind zertifizierte Fachberater im ambulanten Gesundheitswesen. Mehr erfahren..
Unsere Standorte
DATEV Unternehmen Online
Digitale Zusammenarbeit bei der Finanzbuchhaltung. Mehr
DATEV – MEINE STEUERN
Digitale Zusammenarbeit bei der Einkommensteuererklärung. Mehr
News
- Elektronische Patientenakte25. Februar 2025 - 0:00
- Elektronische AU-Bescheinigung25. Februar 2025 - 0:00
- Ärztliche Gutachten25. Februar 2025 - 0:00
- Haarwurzeltransplantation umsatzsteuerfrei25. Februar 2025 - 0:00
- Leistungen einer diplomierten Sozialarbeiterin25. Februar 2025 - 0:00