Meldepflicht bis zum 31.07.2025
Elektronische Aufzeichnungssysteme
Sehr geehrte Mandanten, sehr geehrte Geschäftsfreunde,
seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die elektronische Aufzeichnungssysteme i. S. d. § 146a Abgabenordnung verwenden, zur Meldung ihrer Systeme bei der Finanzverwaltung verpflichtet.
Unter die Regelung fallen insbesondere:
- elektronische oder computergestützte Kassensysteme und Registrierkassen,
- Kassenmodule innerhalb komplexer Software-Systeme, z. B. Praxis- oder Hotel-Software,
- Taxameter und Wegstreckenzähler.
Elektronische Aufzeichnungssysteme
Die Meldungen müssen grundsätzlich bis spätestens 31.07.2025 erfolgt sein.
Wir hatten Sie bereits Anfang 2025 darauf hingewiesen (Kanzlei-News 01/2025).
Sofern Sie Ihr Aufzeichnungssystem noch nicht gemeldet haben, holen Sie dies bitte bis zum o.g. Datum nach.
Dafür stehen Ihnen drei Wege zur Verfügung:
- Ihr Kassenanbieter übernimmt die Meldung für Sie.
- Sie melden Ihr Aufzeichnungssystem über das Programm „Elster“ selbst.
- Wir übernehmen die Meldung für Sie.
Wenn wir die Meldung übernehmen sollen, füllen Sie bitte das nachfolgende Datenblatt aus, damit uns alle für die Meldung notwendigen Informationen vorliegen (Link zum Datenblatt).
Bitte beachten Sie, dass die Meldung Ihrer Kasse durch uns mit Kosten verbunden ist (250,- € netto für die erste Kasse, 175,- € netto für jede weitere Kasse).
Für eine fristgerechte Übermittlung Ihres Aufzeichnungssystems müssen uns die Angaben bis spätestens Mitte Juli 2025 vorliegen.
Die Meldepflicht gilt auch für künftige Anschaffungen und die Außerbetriebnahme bestehender Systeme.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Dr. Kley Steuerberater
Bild: adobeStock 783467144
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