Bayerische Finanzverwaltung
Kein Versand mehr von Zahlungshinweisen
Sehr geehrte Mandanten, sehr geehrte Geschäftsfreunde,
die bayerische Finanzverwaltung folgt dem bundesweiten Trend und verschickt künftig keine Zahlungshinweise vor Fälligkeit mehr für gleichbleibende Vorauszahlungen zur Einkommensteuer, Körperschaftsteuer sowie die dazugehörigen Folgesteuern.
Bisher erhielten Steuerpflichtige vor den Fälligkeitsterminen entsprechende Schreiben als Erinnerung. Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Steuern wird dieser Service ab sofort eingestellt, da er nicht mehr zeitgemäß ist und zudem steigende Kosten für Papier, Druck und Versand verursacht.
Kein Versand mehr von Zahlungshinweisen

Darüber hinaus werden künftig keine Überweisungsträger mehr an Schreiben der Finanzverwaltung beigefügt. Laut Finanzverwaltung ist der Anteil von Papierüberweisungen in den letzten Jahren stark zurückgegangen, sodass die damit verbundenen Kosten nicht mehr gerechtfertigt sind.
Unsere Empfehlung:
Damit keine Zahlungsfristen versäumt werden, müssen Sie Ihre Steuerfälligkeiten selbst im Blick behalten. Alternativ empfehlen wir Ihnen die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren Ihres Finanzamts. Dabei werden fällige Steuerbeträge automatisch zum jeweiligen Fälligkeitstermin vom Konto eingezogen.
Vorteile des SEPA-Lastschriftverfahrens:
- fristgerechte Zahlung ohne zusätzlichen Aufwand
- keine Überweisungen erforderlich
- Vermeidung von Säumniszuschlägen bei verspäteter Zahlung
Gerne unterstützen wir Sie bei der Einrichtung eines SEPA-Lastschriftmandats.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Dr. Kley Steuerberater
Bild: adobeStock 1240242206
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