Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
zunächst wollen wir Ihnen für das neue Jahr 2023 noch alles Gute, Erfolg und vor allem Gesundheit wünschen. Das Jahr 2023 startet gleich mit einer Änderung für Arbeitgeber. Ab dem 01.01. wird die AU-Bescheinigung auf Papier („gelbe Zettel“) bis auf wenige Ausnahmen durch ein elektronisches Verfahren abgelöst.