Liebhaberei im steuerlichen Sinne
Unter Liebhaberei ist in diesem Fall nicht das Zwischenmenschliche gemeint, sondern ein ganz anderer Aspekt im steuerlichen Sinne. Der Duden definiert Liebhaberei als „meist künstlerische oder wissenschaftliche Tätigkeit, die jemand als Autodidakt mit Freude und Eifer ausübt, ohne damit Geld verdienen zu wollen“. Eine Tätigkeit, die z.B. aus idealistischen Beweggründen betrieben wird. Der Steuerpflichtige geht […]