Grundsteuerreform – Unsere Hilfe bei Ihrer Bewertung
das Bundesverfassungsgericht hatte die geltende Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Die daraufhin beschlossene Grundsteuerreform ist ab dem 01.01.2022 für Sie relevant und bewirkt ab dem 01.01.2025 eine Neubemessung der Grundsteuer. Im Zuge der Umsetzung sind alle Grundstückseigentümer zur Abgabe einer Feststellungserklärung verpflichtet.