Wirtschaftsidentifikationsnummer – Einführung ab Herbst 2024
ab Herbst 2024 wird das Bundeszentralamt für Steuern die Wirtschaftsidentifikationsnummern (W-IdNr) an wirtschaftlich Tätige vergeben. Unter wirtschaftlich Tätige fallen: Natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind (z.B. gewerbliche Einzelunternehmen, Freiberufler) Juristische Personen (z.B GmbH) Personenvereinigungen (z.B. oHG)




