Freibeträge für die Lohnsteuer 2013
Mit der Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte ab 2013 fallen zunächst alle Lohnsteuerfreibeträge bei Arbeitnehmern weg. Kinderfreibeträge und Pauschbeträge für behinderte Menschen bleiben aber erhalten. Der Wegfall der Lohnsteuerfreibeträge führt beim betroffenen Arbeitnehmer zu einem erhöhten Lohnsteuer-/Kirchensteuerabzug und einem verringertem Nettogehalt ab Januar 2013.