Neues Informationsaustausch-abkommen mit USA beschlossen

US-Abkommen

Am 21.2.2013 haben die USA und Deutschland ein „Abkommen zur
Förderung der Steuerehrlichkeit bei grenzüberschreitenden Sachverhalten“
paraphiert. Grundlage dieses Abkommens bildet die mit Frankreich,
Großbritannien, Italien und Spanien abgegebene gemeinsame Erklärung zur
bilateralen Zusammenarbeit in der Bekämpfung der Steuerhinterziehung
bzw. zur Umsetzung des „Foreign Account Tax Compliance Act“ (FATCA).

FATCA

Mit FATCA haben die USA unzweifelhaft ein neues
Steuer-Informationssystem geschaffen. Sie bedienen sich dabei der
ausländischen Banken und Finanzinstitute. Letztere müssen für die USA
Informationen über ihre für US-Kunden geführten Konten erheben und der
US-Behörde zur Verfügung stellen. Betroffen sind Konten, die am
31.12.2013 ein Kontoguthaben von mehr als 50.000 US-$ aufweisen.
Mitzuteilen sind u.a. die persönlichen Daten des Kontoinhabers sowie der
US-Geburtsort (an den sich die Steuerpflicht knüpft). Im Abkommen mit
Deutschland ist vorgesehen, dass sich die USA im Gegenzug verpflichtet,
den deutschen Finanzbehörden Informationen über Zins- und
Dividendeneinkünfte zur Verfügung zu stellen, die die US-Steuerbehörde
von US-Finanzinstituten erhebt. Das Inkrafttreten des Abkommens sowie
die Umsetzung von FATCA sind ab dem 1.1.2014 geplant.

Stand: 11. März 2013

SEPA – der neue bargeldlose Zahlungsverkehr ab 1.2.2014

SEPA

SEPA steht für „Single Euro Payment Area“ und bedeutet einheitlicher
europäischer Zahlungsraum. Vereinheitlicht werden u.a. die Datenformate
für Zahlungen im Euro-Raum. Dadurch soll der Zahlungsverkehr erleichtert
werden. Die neuen Regelungen basieren auf der am 31.3.2012 in Kraft
getretenen EU-Verordnung 260/2012. Gemäß dieser Verordnung werden die
neuen Vorschriften zum 1.2.2014 verbindlich. Dem SEPA-Raum gehören
insgesamt 32 Staaten an.

Lastschriften und Gläubiger-ID

SEPA unterscheidet zwischen Basis- und Firmenlastschriftverfahren. Je
nach Verfahren gelten unterschiedliche Vorlagefristen. Während es bei
Basislastschriften bei der bisherigen achtwöchigen Widerspruchsfrist
bleibt, gibt es im Firmenlastschriftverfahren kein Widerspruchsrecht. Für
das SEPA-Lastschriftverfahren wird künftig eine
Gläubiger-Identifikationsnummer erforderlich. Diese kann kostenfrei über
Internet/E-Mail bei der Deutschen Bundesbank beantragt werden.

Änderung der Bankverbindungsdaten

SEPA erfordert die Umstellung der bisherigen Kontodaten. Kontonummer
und Bankleitzahl sind durch IBAN (International Bank Account Number) und
BIC (Bank Identifier Code) zu ersetzen. Auch das Datenaustausch-Format
ändert sich: Statt dem einfachen DTA-Format ist das komplexe
ISO20022-XML-Format anzuwenden. Dieses erfordert auch entsprechende
Umstellungen in der betriebsinternen EDV bis 1.2.2014. Für das
elektronische Lastschriftverfahren (per Kreditkarte) gelten
Übergangsregelungen bis 1.2.2016.

Stand: 11. März 2013

Neue Steuerpakete vorgelegt

Amtshilferichtlinien-Umsetzungsgesetz

Als „Jahressteuergesetz light“ haben die Koalitionsfraktionen CDU/CSU
und FDP Ende Februar einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der
EU-Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften
(Drucks. 17/12375) in den Bundestag eingebracht. Wesentlicher Teil des
Gesetzes ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Verbesserung der
grenzüberschreitenden Amtshilfe sowie die Förderung von Elektrofahrzeugen.
Außerdem soll der Kirchensteuerabzug auf Kapitalerträge ab 2014 neu
geregelt werden.

Steuervereinfachungsgesetz 2013

Parallel hierzu hat der Bundesrat einen Entwurf für ein
Steuervereinfachungsgesetz 2013 auf den Weg gebracht (BR-Drucks. 684/12).
Geplant sind u.a. eine Deckelung der Steuerfreiheit für
Betreuungsleistungen (Kindergartenzuschuss) des Arbeitgebers auf 2/3 der
Aufwendungen, maximal 4.000 €.

Außerdem soll eine Pauschale für das Arbeitszimmer in Höhe von 100 €
monatlich eingeführt werden. Diese soll auch gelten, wenn das
Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen
Betätigung bildet.

Stand: 11. März 2013

Wichtige Bundesfinanzhof-Entscheidungen in 2013

Jahresbericht

Der Bundesfinanzhof veröffentlichte vor Kurzem seinen Jahresbericht
2012. In Teil E weist das Gericht auf folgende Schwerpunktentscheidungen
hin, mit denen voraussichtlich noch in diesem Jahr zu rechnen ist. Einige
davon sind:

Arbeitsecke

Zum Thema Arbeitsecke sind derzeit zwei Verfahren anhängig (III R 62/11
und X R 32/11). Darin geht es um die Frage, ob Aufwendungen für Räume, die
betrieblich und privat genutzt werden, anteilig als Betriebsausgaben für
ein häusliches Arbeitszimmer abgezogen werden können.

Abfärbewirkung bei geringfügiger gewerblicher Tätigkeit

Die Abfärbewirkung (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes)
führt dazu, dass auch andere Einkünfte des Steuerpflichtigen als Einkünfte
aus Gewerbebetrieb erfasst werden müssen. Nach Auffassung der
Finanzverwaltung dürfen die Nebeneinkünfte hierfür 1,25 % der
Gesamteinkünfte nicht übersteigen (H 15.8 (5) der
Einkommensteuer-Hinweise). In den Verfahren VIII R 16/11, VIII R 41/11 und
VIII R 6/12 wird der VIII. Senat zu entscheiden haben, wann die
Umqualifizierung selbstständiger Einkünfte einer Personengesellschaft
aufgrund „geringer“ gewerblicher Einkünfte in Einkünfte aus Gewerbebetrieb
unverhältnismäßig ist und ob es dafür auf eine absolute Höhe der
schädlichen Einkünfte ankommt.

Familienheimfahrten und Firmenwagen

In insgesamt 3 Verfahren geht es um das Thema Firmenwagen. In dem
Verfahren VI R 33/11 wird der VI. Senat prüfen, ob Familienheimfahrten,
die mit einem vom Arbeitgeber überlassenen Firmenwagen durchgeführt
werden, steuerlich absetzbar sind. In den Verfahren VI R 26/10 und VI R
31/10 wird der BFH entscheiden, ob die 1 %-Regelung auch anzuwenden ist,
wenn der Firmenwagen nachweislich nicht privat genutzt wird.

Hinweis

Weitere anhängige Verfahren können auf den Internetseiten des BFH unter
der Rubrik anhängige Verfahren/Entscheidungsvorschau eingesehen
werden.

Stand: 11. März 2013