Neues 10-Punkte-Papier zur Steuervereinfachung der Länder

Die Länder Hessen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Bremen haben
in Ergänzung zum jüngst verabschiedeten Steuervereinfachungsgesetz ein
weiteres 10-Punkte-Papier zur Steuervereinfachung vorgelegt. Die Autoren
schlagen darin weitere Vereinfachungen in den Bereichen außergewöhnliche
Belastungen für Arbeitnehmer und für die Unternehmen vor.

Außergewöhnliche Belastungen:

Die Länderfinanzminister wollen die Pauschbeträge für Behinderte
erhöhen und gleichzeitig die Abgeltungswirkung neu regeln. Die Kosten für
Pflegeleistungen und ärztliche Betreuung sollen künftig direkt aus der
Rechnung der Pflegeeinrichtung in die Steuererklärung übernommen werden
können.

Arbeitnehmer:

Abgeschafft werden soll die 44-€-Freigrenze für Sachbezüge. Darüber
hinaus wollen die Länder den durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011
gerade auf 1000 € erhöhten Arbeitnehmer-Pauschbetrag aufsplitten in drei
separate Pauschbeträge.

Sonstige Steuervergünstigungen

Darüber hinaus schlagen die Minister vor, für Handwerkerrechnungen
einen Sockelbetrag von 300 € einzuführen, bis zu dem Rechnungsbeträge
unberücksichtigt bleiben. Darüber hinaus soll u.a. die
Arbeitnehmer-Sparzulage in die Altersvorsorgezulage integriert werden.

Stand: 12. November 2011

Kalte Progression soll beseitigt werden

Bund plant für die nächsten Jahre umfassende Steueränderungen

Kalte Progression:

Unter kalter Progression wird der Umstand definiert, dass die
Einkommensteuerlast aufgrund jener Einkommenserhöhungen ansteigt, die
eigentlich nur die Inflation ausgleichen sollen. Der Grund hierfür liegt
im progressiven Einkommensteuertarif. Für jeden Euro, der über dem
Grundfreibetrag von derzeit 8004 € liegt, werden mehr Steuern fällig. Die
Folge der kalten Progression ist, dass dem Steuerbürger real weniger netto
bleibt. Besonders betroffen hiervon sind kleine und mittlere
Einkommensklassen.

Pläne der Bundesregierung:

Ende Oktober legte das Bundesfinanzministerium sowie das
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie ein Positionspapier für
„mehr dauerhafte Steuergerechtigkeit“ und für die „Beseitigung der kalten
Progression“ vor. Letzteres soll durch eine Einkommensteuertarifkorrektur
zum 1.1.2013 erfolgen.

Anpassung an Verbraucherpreise, regelmäßige Überwachung:

Die Steuertarifkorrektur besteht in einer Anhebung des
Grundfreibetrages und der Tarifeckwerte im Einkommensteuertarif nach dem
Anstieg der Verbraucherpreise zwischen 2010 und 2012. Die Tarifanpassung
soll zu einer Steuerentlastung von 6 bis 7 Mrd. € führen. Ferner soll ab
der kommenden Legislaturperiode im Abstand von zwei Jahren ein Bericht zur
Wirkung der kalten Progression vorgelegt werden. Danach soll entschieden
werden, ob eine erneute Tarifkorrektur zum Ausgleich der kalten
Progression geboten ist.

Alternative: Abbau des Solidaritätszuschlages

Alternativ bestehen innerhalb der FDP Pläne, der kalten Progression
durch Abbau des Solidaritätszuschlages zu begegnen. Hierzu sollen die
Freigrenzen, bis zu der Arbeitnehmer keinen Zuschlag zahlen müssen, erhöht
werden. Die bisherige Grenze für den Solidaritätszuschlag liegt bei 972 €
für Singles und 1944 € für Verheiratete.

Stand: 12. November 2011

Werbungskostenabzug von Studienkosten soll abgeschafft werden

Werbungskostenabzug:

Der Abzug der Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung bzw.
das Erststudium als Werbungkosten ist beim Fiskus verständlicherweise
auf massive Kritik gestoßen.

Mit der Entscheidung des Bundesfinanzhofes sei der Wille des
Gesetzgebers überinterpretiert worden. Der Steuergesetzgeber verweist
auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, welches die Kosten
des Studiums dem Privatbereich zugeordnet habe, was auch heute noch
richtig sei.

Die Steuer-Gewerkschaft erwartet auch, dass die Steuerpflichtigen
versuchen würden, parallel Kosten der doppelten Haushaltsführung und
Kosten für Computer geltend zu machen. Die zu erwartenden Steuerausfälle
seien hoch.

Gesetzesänderung:

Die Bundesregierung ruderte dem Bundesfinanzhof-Urteil mit einer
Gesetzesänderung gegen.

In dem neuen Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz wurde in das
Einkommensteuergesetz ein Abzugsverbot für Aufwendungen für eine
erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium eingefügt.

Die Regelung gilt rückwirkend ab 2004. Im Gegenzug wurde aber der
bisherige Höchstbetrag für den Abzug von Ausbildungskosten als
Sonderausgaben von derzeit 4000 auf 6000 € erhöht.

Stand: 12. November 2011

Elektronische Rechnungen

Steuervereinfachungsgesetz bringt Erleichterungen bei der
elektronischen Übermittlung von Rechnungen

Elektronische Rechnungen:

Als elektronische Rechnungen gelten u.a. solche, die per Email ggf. mit
PDF-oder Textdateianhang, per Computer-Fax oder per Web-Download oder im
Wege des Datenträgeraustausches (EDI) übermittelt werden, nicht aber
Rechnungen, die von Standard-Fax zu Standard-Fax oder von Computer-Fax zu
Standard-Fax übermittelt werden. Die Übermittlung elektronischer
Rechnungen erforderte bislang zwingend die Verwendung einer qualifizierten
elektronischen Signatur oder alternativ des EDI-Verfahrens. Mit der durch
das Steuervereinfachungsgesetz eingeführten Neuregelung entfällt diese
Notwendigkeit rückwirkend zum 1.7.2011.

Pflichtkriterien bleiben:

Unverändert bleiben aber die bisher geltenden abstrakten Kriterien für
die elektronische Rechnungstellung, also die Echtheit der Herkunft einer
Rechnung und die Unversehrtheit ihres Inhaltes und ihrer Lesbarkeit. Der
durch das Steuervereinfachungsgesetz geänderte Rechnungsbegriff
(Neufassung § 14 Abs. 1 UStG) enthält die Notwendigkeit der Erfüllung
dieser Pflichtkriterien.

Wie diese Kriterien im elektronischen Verfahren erfüllt werden, bleibt
jedem jedoch selbst überlassen.

Zustimmung des Rechnungsempfängers:

Die Versendung elektronischer Rechnungen setzt weiterhin die Zustimmung
des Rechnungsempfängers voraus.

Denn selbst wenn dieser formal einwandfreie Rechnungen empfängt,
berechtigen ihn diese unter Umständen nicht zum Vorsteuerabzug, wenn er
z.B. die Lesbarkeit nicht gewährleisten kann.

Stand: 12. November 2011