Neuregelungen 2013 im Steuer- und Sozialversicherungsrecht

Ende November 2012 billigte der Bundesrat insgesamt 25 neue Gesetze.
Das Jahressteuergesetz 2013 sowie die Neuregelungen zur
Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts werden
derzeit noch im Vermittlungsausschuss beraten.

Sozialversicherungsrecht

Angehoben wurde zum 1.1.2013 die Verdienstgrenze für Minijobs. Diese
beträgt ab dem 1.1.2013 450 € (bisher 400 €). Für Midijobber (Beschäftigte
in der so genannten Gleitzone) erhöht sich die Entgeltgrenze von 800 € auf
850 €. Außerdem wurde der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung
auf 18,9 % gesenkt (bisher 19,6 %). Die Versicherungspflichtgrenze in der
gesetzlichen Krankenversicherung beträgt neu 4.350 € im Monat. Die
Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Rentenversicherung betragen
5.800 € im Monat bzw. 4.900 € in den neuen Bundesländern.

Verkehrsteueränderungsgesetz

Elektrofahrzeuge bzw. Fahrzeuge mit einem Ausstoß von weniger als 50g
CO2/km werden künftig von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.

Gesetzgebung 2013

Gleichzeitig wartete die Bundesregierung noch im IV. Quartal 2012 mit
einer Reihe neuer Gesetzesinitiativen auf, die im Laufe dieses Jahres
beraten bzw. in Kraft treten werden. Der Entwurf eines Gesetzes zur
Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts enthält u. a. eine
Anhebung der steuerfreien Übungsleiterpauschale um 300 € auf 2.400 € und
der Ehrenamtspauschale von 500 € auf 720 €. Das geplante Gesetz zur
Stärkung des Verbraucherschutzes im notariellen Beurkundungsverfahren soll
Immobilienkäufer besser vor dem Kauf so genannter Schrottimmobilien
schützen. Auch ein neues Steuervereinfachungsgesetz 2013 wurde bereits im
Dezember auf den Weg gebracht. Dieses sieht unter anderem die Anhebung des
Arbeitnehmer-Pauschbetrags auf 1.130 € vor. Das kommende Jahr dürfte also
spannend bleiben.

Stand: 12. Dezember 2012

Besteuerung von Streubesitzdividenden

EuGH-Urteil

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte entschieden, dass die Erhebung
von Abgeltungsteuer auf Dividendenzahlungen an ausländische Unternehmen
gegen EU-Recht verstoße, soweit die Beteiligung unter 10 % liegt und damit
die „Mutter-Tochter-Richtlinie“ keine Anwendung findet (Urteil v.
20.10.2011, Rs. C-284/09). Beteiligungen an Kapitalgesellschaften in Höhe
von unter 10 Prozent werden allgemein als „Streubesitz“ bezeichnet. Der
EuGH wandte sich mit dem Urteil gegen die Ungleichbehandlung ausländischer
und inländischer Unternehmer. Während bei ausländischen Anteilseignern
Kapitalertragsteuer von 25 % einbehalten wurde (bzw. im DBA-Fall nur15 %),
konnten inländische Unternehmen die Steuer mit der Körperschaftsteuer
verrechnen.

Gesetzesvorlage

Der Gesetzgeber war nun gefordert, entsprechende EU-konforme Regelungen
zu fassen. Letzteres wurde mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung
des EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 in der Rechtssache C-284/09
(17/11314)“ bereits in die Wege geleitet. Der Gesetzesentwurf sieht eine
Ergänzung des § 32 Körperschaftsteuergesetz (KStG) um einen neuen Absatz 5
vor. Dieser sieht eine Erstattung gezahlter Kapitalertragsteuer für
Unternehmer mit Sitz oder Geschäftsleitung im übrigen EU-Land unter
bestimmten Voraussetzungen vor (u. a. unter der Voraussetzung, dass die
betreffenden EU-Unternehmen nach anderen Vorschriften keine
Erstattungsmöglichkeiten haben).

Stand: 12. Dezember 2012

Sonderzahlungen: Keine Steuer auf fiktiven Arbeitslohn

Der Fall

Ein GmbH-Geschäftsführer verzichtete unstreitig auf sein vertraglich
zustehendes Weihnachtsgeld. Unstreitig sind dem Geschäftsführer keinerlei
Zuwendungen zugeflossen. Das Finanzamt erließ dennoch nach einer
Lohnsteuer-Außenprüfung gegenüber der GmbH einen Haftungsbescheid für
Lohn- und Kirchensteuer einschließlich Solidaritätszuschlag, soweit für
das Weihnachtsgeld keine Lohnsteuer einbehalten worden war. Begründung der
Finanzverwaltung: Bei einem beherrschenden Gesellschafter würde eine
Forderung bei Fälligkeit als zugeflossen gelten, sofern der Gesellschafter
darauf nicht klar, eindeutig und im Voraus verzichtet habe.

Das Urteil

Die BFH-Richter folgten der Auffassung der Finanzverwaltung nicht.
Einnahmen können nicht fiktiv als zugeflossen angesehen werden, wenn der
Gläubiger (Gesellschafter) gegenüber dem Schuldner (Gesellschaft) auf
bestehende oder künftige Ansprüche ohne Ausgleich verzichtet und dadurch
eine Vermögenseinbuße erleidet (BFH, Urt. v. 3.2.2011, VI R 4/10).

Neues anhängiges Verfahren

Unter dem Aktenzeichen „VI R 24/12“ ist beim Bundesfinanzhof (BFH) ein
Verfahren anhängig zu der Frage, ob bei einem Verzicht auf
Sonderzuwendungen durch einen Gesellschafter und zugleich Arbeitnehmer
einer GmbH eine verdeckte Einlage vorliegt. In diesem Fall wäre vom BFH
auch zu klären, ob der Zufluss der Sonderzuwendungen von einer Gewinn
mindernden Buchung bei der GmbH abhängig ist (Vorinstanz, Finanzgericht
Schleswig Holstein, v. 13.10.2011, 1 K 83/11).

Stand: 12. Dezember 2012

Welche Unterlagen zum Jahreswechsel vernichtet werden können

Aufbewahrungsfristen

Nach derzeit (noch) geltendem Recht müssen Handelsbücher, Inventare,
Bilanzen und sämtliche Buchungsbelege 10 Jahre aufbewahrt werden. Nach dem
Gesetzentwurf zum Jahressteuergesetz 2013 soll künftig für Dokumente, die
bisher 10 Jahre aufzubewahren waren, eine kürzere Frist von 8 Jahren
gelten. Unverändert nach altem und neuem Recht sind Handels- oder
Geschäftsbriefe sowie Aufzeichnungen und Unterlagen über Einnahmen und
Werbungskosten, die Überschusseinkünfte von mehr als 500.000 € betreffen,
6 Jahre aufzubewahren.

Welche Unterlagen vernichtet werden können

Nach geltendem Recht können im Januar 2013 Handelsbücher, Inventare,
Bilanzen und Buchungsbelege aus dem Jahre 2002 und früher vernichtet
werden. Voraussetzung hierfür ist, dass bis zum Schluss des Kalenderjahres
2002 die letzte Bucheintragung erfolgt ist bzw. die Bilanz / der
Jahresabschluss oder der Lagebericht aufgestellt worden ist. Ebenfalls im
Januar 2013 können Handels- oder Geschäftsbriefe sowie Aufzeichnungen aus
dem Jahre 2006 und früher vernichtet werden. Voraussetzung ist, dass die
Briefe oder Aufzeichnungen bis zum Schluss des Kalenderjahres 2006
empfangen oder abgesandt bzw. die Aufzeichnungen erstellt worden sind.

Stand: 12. Dezember 2012