Grundstein für neues Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz

Altersvorsorge

Mit dem geplanten Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz (AltvVerbG) will
der Gesetzgeber vor allem mehr Transparenz bei der steuerlich
begünstigten privaten Altersvorsorge schaffen. Hierzu sollen die
Anbieter künftig sogenannte Produktinformationsblätter anfertigen und
ihren Kunden aushändigen müssen.

Fördergrenzen

Die Förderhöchstgrenze für Rürup-Renten (Basis-Renten) soll von
20.000 € auf 24.000 € angehoben werden. Außerdem soll die steuerlich
begünstigte Absicherung der Berufsunfähigkeit verbessert werden.

Riester-Rente

Mit diversen Änderungen soll die private Altersvorsorge der
Riester-Rente wieder attraktiv werden. Unter anderem soll es
Verbesserungen beim Erwerbsminderungsschutz geben als auch bei
genossenschaftlichen Riester-Anlageprodukten. Bei der
Riester-Eigenheimrente sollen Kapitalentnahmen für selbst genutztes
Wohneigentum jederzeit möglich werden. Außerdem soll der
Reinvestitionszeitraum verlängert werden. Weiters soll künftig ein
Altersvorsorge-Eigenheimbetrag zwischen 75 und 100 % des geförderten
Kapitals zulässig sein. Die jährliche Erhöhung der in das
Wohnförderkonto eingestellten Beträge soll von 2 % auf 1 % herabgesenkt
werden.

Bescheinigungspflichten

Die bisher erforderliche Anzeigepflicht des Anbieters bei schädlicher
Verwendung des Riester-Sparguthabens (§ 94 Abs. 1 des
Einkommensteuergesetzes) soll künftig entfallen.

Inkrafttreten

Das Gesetz soll zum 1.1.2013 in Kraft treten. Die Neuerungen sind
daher voraussichtlich ab dem kommenden Veranlagungszeitraum 2013
anwendbar.

Stand: 12. Oktober 2012

Schenkungsteuerliche Behandlung von Lebensversicherungen

Erbschaftsteuer-Richtlinien

In den neuen Erbschaftsteuer-Richtlinien (ErbStR 2011) hat die
Finanzverwaltung ihre bisherige Sichtweise aufgegeben, wonach eine
Steuerpflicht aus Lebensversicherungsleistungen bestand, auch wenn der
Empfänger der Leistung als bezugsberechtigter Dritter die
Versicherungsprämien gezahlt hat.

In der Zahlung von Versicherungsprämien sah die Finanzverwaltung
außerdem eine steuerpflichtige Schenkung gegenüber dem
Versicherungsnehmer als gegeben, so dass es zu einer doppelten Erfassung
der Prämien mit Schenkung- und Erbschaftsteuer kam.

Neuregelung

In den neuen Richtlinien 2011 lässt es die Finanzverwaltung zu, dass
die Versicherungsleistung nach dem Verhältnis der vom
Versicherungsnehmer/Erblasser gezahlten Versicherungsbeiträge zu den
insgesamt gezahlten Versicherungsbeiträgen aufgeteilt wird. Auf den Teil
der Versicherungsleistung, der auf eigengeleistete Beiträge des
Bezugsberechtigten entfällt, fällt keine Erbschaftsteuer an.

Termfix-Versicherungen

Bei Termfix-Versicherungen tritt die Fälligkeit der
Versicherungsleistung nicht im Todesfall ein, sondern zu einem
bestimmten vordefinierten Zeitpunkt in der Zukunft. Die Finanzverwaltung
vertritt in den neuen Erbschaftsteuer-Richtlinien die Auffassung, dass
die Erbschaftsteuer bereits beim Tod des Erblassers und nicht erst mit
dem späteren Fälligkeitsbeginn entsteht.

Stand: 12. Oktober 2012

Gleiche Steuern für alle EU-Kapitalgesellschaften

Einheitliche Unternehmenssteuern

Seit mehreren Jahren wird von den EU-Mitgliedstaaten das gemeinsame
Ziel verfolgt, für Unternehmen und potenzielle Investoren gleiche
steuerliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Der Richtlinienvorschlag der
EU-Kommission über eine „Gemeinsame Konsolidierte
Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage“ (GKKB) ist nun ein erster
wesentlicher Schritt in diese Richtung. Der Vorschlag wird derzeit auf
EU-Ebene diskutiert.

Gewinnermittlung

Die Gewinnermittlung soll nach dem Richtlinienvorschlag nicht durch
Aufstellung einer Steuerbilanz erfolgen, wie dies in Deutschland,
Österreich und diversen anderen EU-Ländern der Fall ist, sondern anhand
einer Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Diese soll autonom erfolgen,
also ohne diverse Maßgeblichkeitsprinzipien zwischen Handels- und
Steuerrecht.

Abschreibungen/Verluste

Abschreibungen sollen nach dem Entwurf bis auf wenige Ausnahmen
(Gebäude, langlebige Sachanlagen, immaterielle Wirtschaftsgüter) in
einem Sammelposten erfolgen. Verluste sollen unbeschränkt verrechnet,
vor- oder zurückgetragen werden können.

Gruppenbesteuerung

Gewinne und Verluste innerhalb einer Gruppe sollen unter
Neutralisierung aller Innentransaktionen der Gruppenmitglieder bei der
obersten Gruppengesellschaft, die in der EU ansässig ist,
zusammengefasst werden. Der so ermittelte Gewinn soll dann anhand eines
Aufteilungsschlüssels unter den Gruppenmitgliedern verteilt werden.
Dadurch würde die gesamte in Deutschland übliche
Verrechnungspreisproblematik wegfallen.

Stand: 12. Oktober 2012

Zumutbare Eigenbelastung bei außergewöhnlicher Belastung

Zumutbare Eigenbelastung

Steuerpflichtige können Aufwendungen für außergewöhnliche Belastungen
nur insoweit steuerlich geltend machen, wenn diese eine bestimmte
zumutbare Eigenbelastung übersteigen. Die Eigenbelastung errechnet sich
unter Berücksichtigung der Höhe des Gesamtbetrags der Einkünfte sowie
der Anzahl an Kindern, für die Anspruch auf Kindergeld besteht.

Der Fall

Im Urteilsfall sind einem Steuerpflichtigen Aufwendungen für eine
Krankenhausbehandlung entstanden. Diese lagen insgesamt unter der
zumutbaren Eigenbelastung und konnten deshalb nicht steuerlich geltend
gemacht werden. Unter Bezug auf die Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts zum subjektiven Nettoprinzip für den Bereich
der Kranken- und Pflegeversicherung erhob der Steuerpflichtige
Klage.

Das Urteil

Die Klage hatte keinen Erfolg. Denn das Finanzgericht Rheinland-Pfalz
hält die gegenwärtige Regelung für nicht verfassungswidrig (Urt. v.
6.9.2012, 4 K 1970/10). Das Urteil ist rechtskräftig; Revision wurde
nicht zugelassen.

Fazit

Bisher geführte Einsprüche unter Bezug auf dieses Urteil bleiben
erfolglos. An den Voraussetzungen zur Abziehbarkeit außergewöhnlicher
Belastungen ändert sich nichts.

Stand: 12. Oktober 2012