Verzicht auf Steuerbefreiung („Option“) bei der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken
Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes haben gemäß §9 UStG die Möglichkeit bestimmte steuerfreie Umsätze als steuerpflichtig zu behandeln, wenn der Umsatz an einen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird. Der Unternehmer kann also zur Steuerpflicht „optieren“. Bei welchen in §4 aufgeführten steuerfreien Umsätzen der Unternehmer optieren kann ist abschließend in §9 Abs. 1 aufgeführt.