Was gibt es bei Ferienjobs alles zu beachten?
Auch in diesem Sommer heißt es bei vielen Schülern und Studenten wieder Arbeiten statt Urlaub. Sie nutzen die Ferien, um sich Geld zu verdienen. Dabei gibt es einige Besonderheiten zu beachten.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt das Mindesalter 15 Jahre. Zwischen 15 und 18 Jahren beträgt die maximale Arbeitszeit pro Tag 8 Stunden, zwischen 6 und 20 Uhr, 40 Stunden die Woche. An Wochenenden und in der Nacht darf nicht gearbeitet werden. Bei volljährigen Ferienjobbern ist zu beachten, dass diese Anspruch auf den seit 1.1.2015 geltenden Mindestlohn von 8,50 €/Std. haben.
Ferienjobs
Am optimalsten ist es auf „Lohnsteuerkarte“ zu arbeiten. Auch wenn es die Lohnsteuerkarte aus Papier seit einigen Jahren nicht mehr gibt, ist das „Arbeiten auf Lohnsteuerkarte“ noch ein gängiger Begriff. Die Ferienjobber versteuern dann wie alle Arbeitnehmer ihre Einnahmen nach den allgemeinen Regelungen des Lohnsteuerabzugs. Durch die steuerlichen Frei- und Pauschbeträge fällt (bei LSt-Klasse I) erst ab einem Jahresarbeitslohn von mehr als 11.400 € (pro Monat: 950 €) Lohnsteuer an. Wer über der Monatsgrenze, aber unter der Jahresgrenze, liegt, kann sich am Jahresende mit einer vereinfachten Einkommensteuererklärung die einbehaltene Steuern vom Finanzamt zurückholen.
Als Alternative bietet sich auch eine Antstellung als Minijobber an. Dabei kann der Ferienjobber bis zu 450 € ohne Abzüge pro Monat verdienen, sofern er einen Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht stellt. Für den Arbeitgeber fallen in dieser Konstellation zusätzlich noch Pauschalabgaben in Höhe von 30% an.
Ferienjobber bleiben grundsätzlich in der Familienversicherung krankenversichert, sofern nicht unmittelbar auf den Ferienjob eine Berufsausbildung folgt. Auf das Kindergeld hat die Höhe des Verdienstes keine Auswirkungen.
Sofern Sie noch Fragen rund um das Thema „Ferienjob“ haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ausgezeichnet!
Dr. Kley erhält die Auszeichnung für die Innovationsführerschaft des deutschen Mittelstands. Und die Auszeichnung zur digitalen DATEV-Kanzlei 2025.
Für langjähriges Engagement, für die kontinuierliche Verbesserung der internen Strukturen, Services und unserer digitalen Angebote.
Sie sind bei uns in besten Händen.
Für Ärzte und Apotheker
Wir sind zertifizierte Fachberater im ambulanten Gesundheitswesen. Mehr erfahren..
Unsere Standorte
DATEV Unternehmen Online
Digitale Zusammenarbeit bei der Finanzbuchhaltung. Mehr
DATEV – MEINE STEUERN
Digitale Zusammenarbeit bei der Einkommensteuererklärung. Mehr
News
- Elektronische Patientenakte25. Februar 2025 - 0:00
- Elektronische AU-Bescheinigung25. Februar 2025 - 0:00
- Ärztliche Gutachten25. Februar 2025 - 0:00
- Haarwurzeltransplantation umsatzsteuerfrei25. Februar 2025 - 0:00
- Leistungen einer diplomierten Sozialarbeiterin25. Februar 2025 - 0:00