Elektronische Aufzeichnungssysteme
seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die elektronische Aufzeichnungssysteme i. S. d. § 146a Abgabenordnung verwenden, zur Meldung ihrer Systeme bei der Finanzverwaltung verpflichtet. Unter die Regelung fallen insbesondere: elektronische oder computergestützte Kassensysteme und Registrierkassen, Kassenmodule innerhalb komplexer Software-Systeme, z. B. Praxis- oder Hotel-Software, Taxameter und Wegstreckenzähler.