Verification of Payee – Empfängername bei Überweisungen an Finanzämter
seit Anfang Oktober 2025 prüfen Banken EU-weit den Empfängernamen gegen die IBAN („Verification of Payee“, VoP; s. auch unsere Kanzlei-News 07/2025). Stimmen Name und IBAN nicht hinreichend überein, kann die Zahlung blockiert oder verzögert werden. Das gilt auch für Steuerzahlungen an Finanzämter.




