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Anforderungen an einen Bewirtungsbeleg

bei unserer täglichen Arbeit sind wir immer wieder in den Buchhaltungsunterlagen mit Bewirtungsbelegen konfrontiert, die nicht alle Anforderungen für den Abzug der Aufwendungen als Betriebsausgaben erfüllen. Vor dem Hintergrund, dass dies in Betriebsprüfungen der jüngeren Vergangenheit immer wieder Thema war, wollen wir Ihnen noch einmal die Anforderungen nachfolgend darstellen.

Umzugskosten

Um Umzugskosten in der Einkommensteuererklärung abzusetzen, wird zuerst der Grund für den Umzug geprüft. Es wird unterschieden zwischen einem privaten oder beruflichen Umzug. Bei privaten Umzügen werden nur die Lohn- und Fahrtkosten steuerlich angerechnet. Die Ausgaben werden als haushaltsnahe Dienstleistung behandelt. Diese müssen stets mit Belegen nachgewiesen werden.

Das neue Reisekostenrecht

Die steuerliche Berücksichtigung von Reisekosten soll durch die Änderungen deutlich vereinheitlicht und vereinfacht werden.