Regelungen zur e-Rechnung verabschiedet
der Bundesrat hat mit seiner Zustimmung zum Wachstumschancengesetz in der Form des vom Vermittlungsausschuss ermittelten Kompromisses der Einführung der elektronischen Rechnung (e-Rechnung) im B2B-Bereich den Weg frei gemacht. Gegenüber den Ausführungen in unserer Kanzlei-News 10/2023 haben sich keine großen Änderungen mehr im Gesetzgebungsverfahren ergeben.