Schlagwortarchiv für: Unternehmensservice

Betriebliche Krankenversicherung

Für Beiträge des Arbeitgebers zur Zukunftssicherung des Arbeitnehmers, wie z. B. private Kranken- oder Pflegezusatzversicherungen, kann ab 1.1.2014 nicht mehr die 44-EUR-Freigrenze für Sachbezüge angewendet werden.

Mehr Netto vom Brutto

Immer wenn Sie als Arbeitgeber ihren Mitarbeitern eine Gehaltserhöhung (brutto) geben, fressen Lohnsteuer und Sozialversicherung den Auszahlungsbetrag an den Arbeitnehmer (netto) weitgehend auf? Nun gibt es – einen von der Finanzverwaltung und den Spitzenverbänden der Sozialversicherung abgesegneten – einfachen Weg ihren Mitarbeitern bis zu 44€ monatlich steuer- und sozialversicherungsfrei zukommen zu lassen.