Gutscheine für Ihre Arbeitnehmer
Immer wenn Sie als Arbeitgeber ihren Mitarbeitern eine Gehaltserhöhung (brutto) geben, fressen Lohnsteuer und Sozialversicherung den Auszahlungsbetrag an den Arbeitnehmer (netto) weitgehend auf?
Nun gibt es – einen von der Finanzverwaltung und den Spitzenverbänden der Sozialversicherung abgesegneten – einfachen Weg ihren Mitarbeitern bis zu 44€ monatlich steuer- und sozialversicherungsfrei zukommen zu lassen.
Die Handhabung wurde so vereinfacht, dass Gutscheine sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber nun attraktiv sind:
Und so funktioniert es:
- Der Arbeitnehmer erhält vom Arbeitgeber eine Ergänzung zum Arbeitsvertrag über einen Sachbezug
- Der Arbeitgeber gibt Gutscheine mit Warenbezeichnungen und Ausgabedatum und einem Wert von maximal 44€/ mtl. an den Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer bestätigt den Erhalt mit Datum und Unterschrift
- Der Arbeitnehmer löst den Gutschein im Ausgabemonat ein
- Der Arbeitnehmer kauft mit dem Gutschein die beschriebene Ware oder Dienstleistung (Treibstoff, Lebensmittel u. Getränke, Massage, usw.) ein und bezahlt zunächst selbst
- Der Arbeitnehmer übergibt den Gutschein mit Quittung dem Arbeitgeber
- Der Arbeitgeber zahlt dem Arbeitnehmer den verauslagten Betrag zeitnah aus
- Der Arbeitgeber erfasst die Auszahlung auf dem eigenen Konto seiner Finanzbuchhaltung und archiviert die Gutscheine nach Arbeitnehmern getrennt. Eine Erfassung in der Gehaltsbuchhaltung ist nicht notwendig
Die Arbeitshilfen hierzu finden Sie hier.
Für den Arbeitgeber entstehen Betriebsausgaben, ein Lohnsteuerabzug sowie ein Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung entstehen auch nicht. Vorsteuer aus den Rechnungen kann der Arbeitgeber grundsätzlich nicht abziehen. Der Verwaltungsaufwand ist überschaubar.
Der Arbeitnehmer erhält den monatlichen Betrag von bis zu 44€ brutto wie netto – also ohne jeden Abzug.
Vielleicht auch für beide Seiten eine Möglichkeit die ggf. ab Januar anstehende Gehaltsanpassung für beide Seiten attraktiv zu gestalten.
Hilfsmittel für die praktische Umsetzung finden Sie auf unserer Homepage unter dem Punkt Service. Für Rückfragen stehen Ihnen selbstverständlich gerne auch unsere Ansprechpartner aus dem Bereich Lohn- und Gehaltsabrechnung vor Ort zur Verfügung.
Dr. Kley Steuerberater
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Dr. Kley erhält die Auszeichnung für die Innovationsführerschaft des deutschen Mittelstands. Und die Auszeichnung zur digitalen DATEV-Kanzlei 2023.
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