Grundsteuerreform – Abgabefrist nicht verpassen
seit 01.07.2022 läuft die Frist für alle Grundstückseigentümer in Deutschland für die Abgabe der Erklärungen zur Ermittlung der Grundstückswerte, die dann Bemessungsgrundlage für die neue Grundsteuer ab dem Jahr 2025 sind. Nach anfänglichen Schwierigkeiten (z.B. Zusammenbruch des ELSTER-Portals) hat sich die Aufregung etwas gelegt und die ersten Feststellungserklärungen sind bei der Finanzverwaltung schon eingegangen.