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Grundsteuerreform – Abgabefrist nicht verpassen

seit 01.07.2022 läuft die Frist für alle Grundstücks­eigentümer in Deutschland für die Abgabe der Erklärungen zur Ermittlung der Grund­stücks­werte, die dann Bemessungs­grundlage für die neue Grund­steuer ab dem Jahr 2025 sind. Nach anfänglichen Schwierigkeiten (z.B. Zusammenbruch des ELSTER-Portals) hat sich die Aufregung etwas gelegt und die ersten Feststellungs­erklärungen sind bei der Finanz­verwaltung schon eingegangen.

Grundsteuerreform – Termine für Ihren Überblick

nach einer ersten Information im Dezember 2021 zur Grundsteuerreform, finden Sie nachfolgend einen Zeitplan zum Ablauf der Grundsteuerreform.

Grundsteuerreform – Unsere Hilfe bei Ihrer Bewertung

das Bundesverfassungsgericht hatte die geltende Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Die daraufhin beschlossene Grundsteuerreform ist ab dem 01.01.2022 für Sie relevant und bewirkt ab dem 01.01.2025 eine Neubemessung der Grundsteuer. Im Zuge der Umsetzung sind alle Grundstückseigentümer zur Abgabe einer Feststellungserklärung verpflichtet.