Ablauf der Übergangsfrist für elektronische Registrierkassen
seit dem 01.01.2023 müssen alle elektronischen Registrierkassen die Anforderungen der Kassensicherungsverordnung (Kassen SichV) erfüllen. Dazu gehört unter anderem die sog. Technische Sicherheitseinrichtung (TSE). Darüber hatten wir in früheren News informiert. Diese finden Sie hier (Kanzlei-News 04/2022), hier (Kanzlei-News 03/2021) und hier (Kanzlei-News 09/2020). Die für einige Modelle noch vorhandene Übergangsfrist ist zum 31.12.2022 abgelaufen.