Ende der Übergangsfrist für bestimmte Registrierkassen
seit dem Jahr 2020 müssen elektronische Aufzeichnungssysteme (z.B. elektronische Registrierkassen) durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) vor Manipulation geschützt werden. Wegen Lieferschwierigkeiten wurde für die erforderliche Nachrüstung von bereits in Betrieb befindlichen und nachrüstbaren Registrierkassen eine Frist bis zum 31.03.2021 gewährt.