Termin 01.08.2021
Änderungen beim Transparenz-Register
Sehr geehrte Mandanten, sehr geehrte Geschäftsfreunde,
bezugnehmend auf unsere Kanzlei News vom Dezember 2017, in dem wir Ihnen das Transparenzregister vorgestellt haben, möchten wir Sie heute auf die Gesetzesänderungen beim Transparenzregisters zum 01.08.2021 hinweisen und noch einmal Grundlegendes erläutern.
Termin zum 01.08.2021
Änderungen beim Transparenz-Register
Ab dem 01.08.2021 wird das Transparenzregister vom bisherigen Auffangregister in ein Vollregister umgewandelt. Meldepflichtig nach § 20 Geldwäschegesetz (GwG) sind juristische Personen des Privatrechts (z. B. AG, GmbH, Genossenschaften, eingetragene Vereine, Stiftungen) und eingetragene Personengesellschaften (z. B. OHG, KG, GmbH & Co. KG). Aufgrund der Änderung muss sich jeder wirtschaftlich Berechtigte zusätzlich im Transparenzregister eintragen, auch wenn er bereits aus der Eintragung im Handelsregister, Partnerschaftsregister, Genossenschaftsregister, Vereinsregister oder Unternehmensregister hervorgeht.
Wirtschaftlich Berechtigte sind im Allgemeinen natürliche Personen, die unmittelbar oder mittelbar
- mehr als 25 Prozent der Kapitalanteile halten,
- mehr als 25 Prozent der Stimmrechte kontrollieren oder
- auf vergleichbare Weise Kontrolle ausüben.
Sollte keine natürliche Person zu ermitteln sein, gilt der gesetzliche Vertreter, geschäftsführende Gesellschafter oder Partner des Vertragspartners als wirtschaftlich Berechtigter.
Folgende Angaben des wirtschaftlich Berechtigten sind im Transparenzregister zu erfassen und gegebenenfalls zu ändern (z. B. bei Umzug, Heirat):
- Vor-und Nachname
- Geburtsdatum
- Wohnort
- Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses
- Staatsangehörigkeit
In der Regel übernimmt der Notar die Eintragung in das Transparenzregister. Setzen Sie sich daher zur Prüfung mit Ihrem Notar in Verbindung.
Sie können die Eintragung aber auch selbst in die Hand nehmen. Die Eintragung an sich ist kostenlos, muss jedoch elektronisch unter www.transparenzregister.de vorgenommen werden. Es wird für die Führung des Transparenzregisters eine Jahresgebühr in Höhe von zurzeit 4,80 € erhoben.
Eine Kurzanleitung finden Sie unter folgendem Link: Kurzanleitung Eintragung
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Bild: adobeStock 182880062
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