§ 8 Abs. 2 Satz 1 EStG
Sachbezüge
Sie wollen Ihren Mitarbeitern etwas Gutes tun?
Hierfür gibt es zahlreiche Möglichkeiten. Eine davon, den sogenannten steuerfreien Sachbezug, stellen wir Ihnen in diesem Blogartikel kurz vor.
Ein Sachbezug ist eine Zuwendung an den Arbeitnehmer die nicht in Geld, sondern in Geldeswert bestehen. Sachbezüge können dem Arbeitnehmer bis zu einem Betrag von 44€ pro Monat, zusätzlich zum ohnehin schon geschuldeten Arbeitslohn, steuerfrei gewährt werden können.
Sachbezüge nach § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG

Dies kann beispielsweise in Form eines Gutscheines erfolgen.
Es besteht aber auch die Möglichkeit das Abo fürs Fitnessstudio bis zu einer Höhe von 44€ monatlich zu übernehmen oder seinen Angestellten Bücher im Wert von bis zu 44€ monatlich zuzuwenden.
Inzwischen gibt es sogar diverse Anbieter, die sich darauf spezialisiert haben das ganze Prozedere rund um die Sachbezüge zu vereinfachen. So besteht zum Beispiel die Möglichkeit dem Arbeitnehmer eine Art Kreditkarte zukommen zu lassen, die monatlich mit bis zu 44€ vom Arbeitgeber aufgeladen wird. Es stehen dann viele Akzeptanzpartner Verfügung, bei denen man mit dieser Kreditkarte ganz einfach bezahlen kann.
Egal ob ein Mitarbeiter Minijobber, Aushilfe oder Praktikant ist, jeder im Betrieb Beschäftigte darf von der steuerfreien Sachzuwendung profitieren.
Dr. Kley Steuerberater
Bild: adobeStock 276790943
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