Grundsteuerreform
Abgabefrist für die Feststellungserklärungen nicht verpassen
Sehr geehrte Mandanten, sehr geehrte Geschäftsfreunde,
seit 01.07.2022 läuft die Frist für alle Grundstückseigentümer in Deutschland für die Abgabe der Erklärungen zur Ermittlung der Grundstückswerte, die dann Bemessungsgrundlage für die neue Grundsteuer ab dem Jahr 2025 sind.
Nach anfänglichen Schwierigkeiten (z.B. Zusammenbruch des ELSTER-Portals) hat sich die Aufregung etwas gelegt und die ersten Feststellungserklärungen sind bei der Finanzverwaltung schon eingegangen.
Die Frist für die Abgabe läuft noch bis zum 31.10.2022. Nach ersten uns vorliegenden Informationen wird die Frist nicht verlängert werden, aber es soll wohl zunächst ohne Konsequenzen bleiben, wenn die Erklärung erst nach dem 31.10.2022 eingereicht wird. Die Finanzverwaltung wird dann die Grundstückseigentümer anschreiben, deren Feststellungserklärungen noch nicht vorliegen.
Viele von Ihnen haben sich schon an uns gewandt mit der Bitte die Feststellungserklärung zu erstellen. Für das Vertrauen bedanken wir uns ganz herzlich.
Sie werden im August noch eine weitere Information von uns bekommen und eine Auftragsbestätigung mit der Bitte um Unterschrift und Rücksendung, da die bisherige Vertretungsvollmacht nicht ausreicht.
Was können Sie schon vorab tun? Hierzu verweisen wir auf unsere Checkliste, die Sie hier finden: Checkliste Grundsteuerreform . So wissen Sie auf die Schnelle, welche Angaben (je nach Bundesland) benötigt werden.
Sofern Sie noch Ihre Wohn-/Nutzflächen ausmessen müssen, können Sie sich gerne an uns wenden. Gegen eine kleine Kaution stellen wir Ihnen ein Lasermessgerät zur Verfügung. Als Alternative gibt es auch den guten alten Zollstock!
Wenn Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Dr. Kley Steuerberater
Bild: Dr. Kley intern
Ausgezeichnet!
Dr. Kley erhält die Auszeichnung für die Innovationsführerschaft des deutschen Mittelstands. Und die Auszeichnung zur digitalen DATEV-Kanzlei 2023.
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