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Steuerliche Neuerungen 2020 und 2021

auch am Ende des Jahres 2020 hat der Gesetzgeber wieder im Rahmen eines Jahressteuergesetzes etliche Neuregelungen in die Steuergesetze aufgenommen, die wir Ihnen nachfolgend stichpunktartig darstellen wollen:

Die steuerliche Behandlung von Geschenken

besonders in der Weihnachtszeit möchten viele Unternehmer ihren Arbeitnehmern oder Geschäftspartnern durch kleinere und größere Geschenke eine Freude bereiten. Komplexe steuerliche Regelungen können jedoch die Freude am Geschenk, sowohl beim Schenker als auch beim Empfänger, schnell verderben.

Technische Sicherheitseinrichtung bei Registrierkassen

durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016 besteht ab dem 01. Januar 2020 die Pflicht, elektronische Aufzeichnungen in der Kasse durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) zu schützen. Gemäß einem BMF-Schreiben vom 06. November 2019 wurde es jedoch nicht beanstandet, wenn die Kassen bis zum 30. September 2020 […]

Neue Unterstützungsmaßnahme: Überbrückungshilfe

das Bundeskabinett hat am 12. Juni 2020 beschlossen, dass im Rahmen des Konjunkturpakets zur Sicherung der Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen bei Corona-bedingtem Umsatzausfall ein Programm für Überbrückungshilfen mit einer Laufzeit von drei Monaten (Juni – August 2020) und mit einem Volumen von maximal 25 Mrd. € aufgelegt wird.

Änderung der Umsatzsteuersätze

am 03.06.2020 hat die Regierungskoalition unterschiedliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Folgen beschlossen. Der Gesetzesentwurf zum „Zweiten Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise“ liegt mittlerweile vor. Ein zentrales Element zur Stärkung der Binnennachfrage ist die befristete Senkung der USt-Sätze von derzeit 19 % auf 16 % und von 7 % auf 5 %.

Geschichte der Kirchensteuer

Im 19. Jahrhundert übernahmen zunächst die deutschen Landesfürsten die Verpflichtung für den Unterhalt von Kirchen zu tragen. Aufgrund der gesamtgesellschaftlichen Umwälzung und konfessionellen Vermischung war es für die Landesherren immer weniger selbstverständlich die finanzielle Versorgung der Pfarrer und die kirchlichen Baulasten zu tragen.

Neuerungen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

für die Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung muss der Unternehmer nachweisen können, dass die Ware tatsächlich vom Inland in das übrige Gemeinschaftsgebiet (EU-Mitgliedstaaten) gelangt ist. Durch Änderungen an der Mehr­wert­steuer­system­richtlinie und der Durchführungsverordnung zu dieser Richtlinie gilt ab dem 01.01.2020 bezüglich der Steuerfreiheit von innergemeinschaftlichen Lieferungen Folgendes:

Kassenführung – Weitere Verpflichtungen kommen ab 01.01.2020

bereits in den letzten Jahren wurden neue Vorschriften zum Thema Kassenführung erlassen. Diese haben wir Ihnen in zwei Mandantenveranstaltungen erläutert und Ihnen eine Mandanteninformation zukommen lassen. Diese finden Sie noch einmal unter dem nachfolgenden Link: Mandanteninformation Kasse (Herbst 2018)

Gemischte Nutzung von Wirtschaftsgütern

erwirbt ein Unternehmer ein Wirtschaftsgut, das er sowohl für sein Unternehmen als auch für private Zwecke nutzt, hat er umsatzsteuerlich folgende Zuordnungswahlrechte: DAS WIRTSCHAFTSGUT KANN: voll der unternehmerischen Tätigkeit, voll dem nichtunternehmerischen Bereich oder im Umfang der unternehmerischen Nutzung dem Unternehmen ZUGEORDNET WERDEN.

Meldepflichten bei Auslandsentsendungen

in der Sozialversicherung gilt (weltweit) grundsätzlich das Beschäftigungs­staatsprinzip, d.h., eine Beschäftigung unterliegt in dem Staat der Sozial­versicherung, in dem sie ausgeübt wird und muss dort gemeldet werden. Der Wohnort des Arbeit­nehmers und der Firmensitz des Arbeitgebers spielen erst einmal keine Rolle.