Gebäudesanierung
So steuert das Finanzamt bis zu 40.000 € bei
Sehr geehrte Mandanten, sehr geehrte Geschäftsfreunde,
das Chaos um das Gebäudeenergiegesetz verunsichert alle Immobilienbesitzer. Was man bisher weiß: Es soll nicht nur die Pflicht zum Austausch alter, mit fossilem Brennstoff betriebener Heizungen, sondern auch neue Förderungen bringen. Um Energie gar nicht erst zu verbrauchen, können Sie schon jetzt eine sehr interessante Förderung nutzen: § 35c EStG bringt bis zu 40.000 € Steuerbonus für energetische Sanierungen.
Wie bei allen Förderungen sind aber Formalien zwingend einzuhalten. Bei § 35c EStG muss der Handwerker nachweisen, dass er für das Gewerk in der Handwerksrolle eingetragen ist. Und für die Sanierungsmaßnahme muss eine Bescheinigung nach amtlichem Muster vorliegen!
Unabhängig davon, wie das Gebäudeenergiegesetz am Ende aussehen wird. Für Klima und Geldbeutel müssen wir alle Energie sparen. Und einer der größten Hebel sind Dämmmaßnahmen. Gerade in älteren Gebäuden senken sie den Verbrauch erheblich.
Dafür sind zunächst Investitionen notwendig. Die fördert der Staat kräftig. 20 % der Arbeits- und Materialkosten können Sie über die Steuer erstattet bekommen. Das ist allerdings nur für bestimmte Maßnahmen möglich. Und Sie müssen unbedingt die formalen Vorschriften einhalten!
Wie Sie alle Voraussetzungen für die Förderung erfüllen, erfahren Sie in unserem neuen Video „Gebäudesanierung: So steuert das Finanzamt bis zu 40.000 € bei“
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Dr. Kley Steuerberater
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