Was ist eine …
A1-Bescheinigung
Was ist das? Und für was brauchen wir diese?
heute möchten wir Ihnen eine Info aus unserem letzten Fibu-Frühstück weitergeben.
Das Fibu-Frühstück ist eine interne Mitarbeiterschulung mit leckeren Snacks. Diese Schulung wurde ins Leben gerufen um die Sachbearbeiter auf Wichtiges, speziell die Finanzbuchhaltung betreffend, aufmerksam zu machen.
Aber nicht nur das, es werden auch Änderungen in den Vorschriften besprochen, auf Neues bzw. Altes hingewiesen und Problematiken gelöst.
Eines der Themen z.B. war die sogenannte A1- Entsendungsbescheinigung.
In der Sozialversicherung gilt das sogenannte Beschäftigungsstaatsprinzip. Das heißt die Beschäftigung unterliegt in dem Staat der Sozialversicherung, in dem sie ausgeübt wird und muss auch dort gemeldet werden.
Aber wie ist es, wenn ein deutscher Arbeitgeber seinen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer z.B. zu einem Meeting nach Österreich schickt? Oder er entsendet diesen für längere Zeit zum Hausbau nach Spanien?
Um in solchen Fällen eine Doppelverbeitragung der Sozialversicherung zu vermeiden, sieht das europäische Gemeinschaftsrecht vor, dass die Entsendung innerhalb Europas (EWR-Staaten und der Schweiz) unter bestimmten Voraussetzungen allein den deutschen Vorschriften zur Sozialversicherung unterliegt.
-> Hierfür wird die A1-Bescheinigung benötigt.
Also jeder Arbeitnehmer, der von seinem deutschen Arbeitgeber ins europäische Ausland entsendet wird, muss eine A1-Bescheinigung mit sich führen, mit der dokumentiert wird, dass der Arbeitnehmer bei der deutschen Sozialversicherung gemeldet ist. Die Dauer der Dienstreise ist dabei nicht von Bedeutung (höchstens 24 Monate).
Diese Bescheinigung ist vom Arbeitgeber vor Beginn der Auslandstätigkeit elektronisch bei der Krankenkasse des Arbeitnehmers zu beantragen.
Kann die A1-Bescheinigung nicht vorgelegt werden, drohen Bußgelder.
Aber nicht nur Arbeitnehmer benötigen diese Bescheinigung, auch Selbstständige müssen diese mit sich führen.
Beispiel 1:
M aus Deutschland wird im Auftrag von seinem Arbeitgeber nach Italien auf Messe geschickt. Um zu belegen, dass M weiterhin in Deutschland sozialversichert ist, benötigt er die Bescheinigung A1. Hierfür stellt das Unternehmen vor Abreise den Antrag bei der Krankenkasse von M.
Beispiel 2:
Der Unternehmer O reist für die Betreuung eines Projekts für 2 Monate nach Österreich. Bevor es losgeht, stellt er den Antrag zur A1-Bescheinigung bei seinem zuständigen Rentenversicherungsträger.
Dr. Kley Steuerberater
Bild: adobeStock 276790943
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