Der Unterschied zwischen
Freibetrag und Freigrenze
Täglich begegnen wir auf der Arbeit verschiedenen Freibeträgen und Freigrenzen. Diese können die Bemessungsgrundlage zum Vorteil des Steuerpflichtigen ändern.
Mit diesem Beitrag möchten wir Ihnen den Unterschied genauer erläutern.
Freibetrag:
Der Freibetrag ist der Betrag der nicht versteuert wird, wenn allerdings der Freibetrag überschritten wird, wird der überschüssige Betrag steuerpflichtig.
Zum Beispiel:
- Grundfreibetrag Einkommensteuer 9.168,- € jährl. § 32a (1) Nr. 1 EStG
- Rabattfreibetrag 1.080,- € jährl. § 8 (3) EStG
- Gewerbesteuerfreibetrag 24.500,- € jährl. 11 (1) Nr. 1 GewStG
- Kinderfreibetrag 2.490,- € + Betreuungs- oder Ausbildungsbedarf 1.320,- €, je Kind § 32 (6) EStG
- v.m.
Jeder Steuerpflichtige zahlt ab einem zu versteuernden Einkommen i.H.v. 9.168,- € Einkommensteuer (Zusammenveranlagung 18.336,- €). Alles was unter diesen Freibetrag liegt wird nicht versteuert.
Die Person A hat ein zu versteuerndes Einkommen i.H.v. 10.000,- €
→ Einkommensteuer wird erhoben
10.000,- € > 9.186,- €
Die Person A hat ein zu versteuerndes Einkommen i.H.v. 6.000,- €
→ Einkommensteuer wird nicht erhoben
6.000,- € < 9.186,- €
Freigrenze:
Übersteigt der Betrag die Freigrenze, wird der komplette Betrag steuerpflichtig.
Zum Beispiel:
- Aufmerksamkeiten ( Geschenke an Mitarbeiter) 60,- € brutto pro persönlichen Anlass LStRR 6.
- Freiwillige soziale Aufwendungen 44,- € brutto mtl. (z. B. Tankgutscheine) 8 (2) S. 11 EStG
- Einkünfte aus bestimmten Leistungen (z.B. gelegentliche Vermietung beweglicher Gegenstände) 256,- € jährl. § 22 Nr. 3 EStG
- v.m.
Manche Arbeitnehmer erhalten neben dem Bruttoarbeitslohn auch steuerfreie Bezüge (z. B. Tankgutscheine, Gutscheine für Fitness Studio). Der Gutschein ist bis 44,- € steuerfrei. Die Freigrenze für freiwillige soziale Aufwendungen gilt monatlich.
A erhält neben seinem Arbeitslohn mtl. einen Tankgutschein i.H.v. 40,- €
Sachbezug ist steuerfrei → 40,- € < 44,- €
A erhält neben seinem Arbeitslohn mtl. einen Tankgutschein i.H.v. 60,- €
Sachbezug i.H.v. 60,- € ist steuerpflichtig → 60,- € > 44,- €
Dr. Kley Steuerberater
Bild: adobeStock 276790943
Ausgezeichnet!
Dr. Kley erhält die Auszeichnung für die Innovationsführerschaft des deutschen Mittelstands. Und die Auszeichnung zur digitalen DATEV-Kanzlei 2023.
Für langjähriges Engagement, für die kontinuierliche Verbesserung der internen Strukturen, Services und unserer digitalen Angebote.
Sie sind bei uns in besten Händen.
Für Ärzte und Apotheker
Wir sind zertifizierte Fachberater im ambulanten Gesundheitswesen. Mehr erfahren..
Unsere Standorte
DATEV Unternehmen Online
Digitale Zusammenarbeit bei der Finanzbuchhaltung. Mehr
DATEV – MEINE STEUERN
Digitale Zusammenarbeit bei der Einkommensteuererklärung. Mehr
News
- Änderungen für Kleinunternehmer: Umsatzgrenzen, E-Rechnungspflicht und EU-Umsätze10. Dezember 2024 - 14:30
- Honorarverjährung 2024/202526. November 2024 - 0:00
- Aufbewahrungsfristen 2024/202526. November 2024 - 0:00
- Pflegegelder für Pflegepersonen26. November 2024 - 0:00
- Leistungen einer Privatklinik26. November 2024 - 0:00