Was muss drauf?!
Pflichtangaben auf einer Rechnung
Besonders für uns ist es wichtig, dass wir die Rechnungen die wir von unseren Mandanten erhalten auf die Richtigkeit überprüfen, denn wenn sie nicht stimmt darf man die Vorsteuer nicht geltend machen.
Da es aber auch für die Unternehmen sehr wichtig ist dass ihre Ausgangsrechnungen stimmen, möchten wir heute erläutern was alles in eine richtige Rechnung rein muss.
Pflichtangaben auf einer Rechnung
Allgemein: Was gilt überhaupt als Rechnung?
Eine Rechnung ist jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird. Rechnungen können auf Papier oder falls der Leistungsempfänger zustimmt, auch in einem elektronischen Format ausgestellt werden.
Jetzt kommen wir zum Wichtigsten an einer Rechnung: Dem Inhalt
1. normale Lieferung innerhalb von Deutschland
a) Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers
b) Zeitpunkt der Lieferung oder der sonstigen Leistung
c) fortlaufende Rechnungsnummer
d) Ausstellungsdatum (Rechnungsdatum)
e) Entgelt (Summe netto)
f) Steuersatz (z.B. 19%) und Steuerbetrag
g) Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
h) Menge und Art (handelsübliche Bezeichnung) der Lieferung/sonstigen Leistung
2. Kleinbetragsrechnungen
Als Kleinbetragsrechnung gilt eine Rechnung mit einem Rechnungsbetrag von bis zu 150,00€ brutto hat.
a) Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
b) Ausstellungsdatum (Rechnungsdatum)
c) Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe
d) Steuersatz
3. Innergemeinschaftliche Lieferung
Bei einer Innergemeinschaftlichen Lieferung muss zu den oben genannten Angaben die Umatzsteuer- Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers.
4. Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers §13b
Sollte bei einer Rechnung der Leistungsempfänger die Steuer schulden muss die Rechnung noch die Angabe „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ enthalten.
Dr. Kley Steuerberater
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