JArbSchG
Jugendarbeitsschutzgesetz
Besonders für uns ist es wichtig, dass wir die Rechnungen die wir von unseren Mandanten erhalten auf die Richtigkeit überprüfen, denn wenn sie nicht stimmt darf man die Vorsteuer nicht geltend machen.
Da es aber auch für die Unternehmen sehr wichtig ist dass ihre Ausgangsrechnungen stimmen, möchten wir heute erläutern was alles in eine richtige Rechnung rein muss.
1. Arbeitszeit
Als Arbeitszeit gilt die Zeit vom Beginn bis zum Ende der täglichen Beschäftigung ohne Pausen. Zwischen Ende und Beginn müssen mindestens 12 Stunden ununterbrochene Freizeit liegen.
- nicht mehr als 8 Stunden täglich
- nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich
Ausnahme:
Wenn der Jugendliche an einem Werktag weniger als 8 Stunden arbeitet kann er an den anderen Werktagen derselben Woche 8 ½ Stunden arbeiten.
Beachte -> trotzdem höchstens 40 Stunden/Woche
2. Pausen
Bei einer Arbeitszeit von mehr als 4 ½ bis 6 Stunden: 30 Minuten
Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden: 60 Minuten
-> Beachte, dass man höchstens 4 ½ Stunden hintereinander ohne Ruhepause (=15 Minuten) arbeiten darf
3. Berufsschule
Der Arbeitgeber darf den Jugendlichen an einem Berufsschultag, der vor 9 Uhr beginnt/der mehr als 5 Unterrichtsstunden a 45 Minuten hat/oder bei Blockunterricht, nicht beschäftigen.
Als Arbeitszeit wird angerechnet:
- Berufsschultag = 8 Stunden
- Berufsschulwochen = 40 Stunden
- Im übrigen = Unterrichtszeit+Pausen
4. Urlaub
Jeder beschäftigte Jugendliche hat einen Anspruch auf einen bezahlten Erholungsurlaub. Der Urlaub beträgt jährlich für Jugendliche
Dr. Kley Steuerberater
Bild: adobeStock 276790943
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