Besonderheiten
Trinkgeld ist nicht gleich Trinkgeld
Bei der steuerlichen Behandlung von Trinkgeldern, gilt es im Steuerrecht einige Besonderheiten zu beachten.
Daher erhalten Sie im Folgenden eine kurze Übersicht, wie Trinkgelder beim Trinkgeldgeber und beim Trinkgeldnehmer zu behandeln sind und was Sie in Zukunft beim Bezahlen beachten sollten:
Trinkgeld ist nicht gleich Trinkgeld
Resümee:
Anhand dieses kurzen Überblickes sind die verschiedenen Möglichkeiten der Behandlung im Umsatzsteuergesetz und Einkommensteuergesetz ersichtlich. Zu beachten gilt für die Zukunft: Trotz aller steuerlichen Unterscheidungen und Besonderheiten freut sich jeder über ein kleines Trinkgeld.
Dr. Kley Steuerberater
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