alt="Blutdruckmessen" title="© Andrei Tsalko - Fotolia.com"

Heilbehandlungsleistungen eines Podologen

Umsatzsteuerliche Beurteilung der
Finanzverwaltung

Bundesfinanzhof

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Leistungen eines Podologen den
umsatzsteuerfreien Heilbehandlungsleistungen i.S. des § 4 Nr. 14
Buchstabe a Umsatzsteuergesetz (UStG) zugeordnet (Urt. v. 07.02.2013, V
R 22/121). Die Finanzverwaltung hat in der Umsetzung dieses Urteils den
Umsatzsteuer-Anwendungserlass entsprechend abgeändert (BMF Schreiben vom
31.01.2014, IV D 3 – S 7170/07/10011). In den Anwendungserlass reihen
sich nun Podologen zu den Berufsbildern der „ähnlichen heilberuflichen
Tätigkeiten“ in der neuen Nummer 10 hinzu.

Podologengesetz

Für die Steuerfreiheit der Tätigkeit genügt die erfolgreiche
Absolvierung der staatlichen Prüfung nach dem Podologengesetz und der
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen.

Stand: 27. Mai 2014