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Neue Millionärssteuer

Millionärssteuer

Eine Vermögenssteuer als Millionärssteuer will die Linksfraktion und
hat die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen. Als
maßgebliches Vermögen sollen das zum Stichtag 31.12.2012 vorhandene
private Geldvermögen sowie sonstige private Immobilien und Sachvermögen
herangezogen werden – Betriebsvermögen plant die Linksfraktion somit nicht
zu besteuern. Verbindlichkeiten sollen abgezogen werden können.
Nettovermögen über 1 Mio. € soll mit einem Satz von 5 % besteuert
werden.

Ungleiche Vermögensverteilung

Begründet wird der Antrag mit einer angeblich zunehmenden Ungleichheit
bei der Vermögensverteilung in Deutschland. So sei der Anteil des
reichsten Zehntels der Bevölkerung von 2002 bis 2007 um 3,2 % auf über 61
% gestiegen, während der Anteil der untersten 70 % am Vermögen um 1,5 %
auf 9 % gesunken ist.

Halbteilungsgrundsatz

Keinerlei Beachtung räumt die Linksfraktion dem Beschluss des
Bundesverfassungsgerichts vom 22. Juni 1995 ein, mit dem der Senat die
Erhebung der Vermögensteuer für verfassungswidrig erklärte und in einem
obiter dictum auf den Halbteilungsgrundsatz aufmerksam machte. Danach
dürfe eine Vermögensteuer zu den Ertragsteuern (wie z. B. der
Einkommensteuer) nur hinzutreten, wenn dadurch die steuerliche
Gesamtbelastung „in der Nähe einer hälftigen Teilung“ zwischen
Steuerzahler und Fiskus bleibe.

Stand: 12. Mai 2012