Fluch oder Segen – Entscheidungshilfen!
Die vorgezogene Altersrente ab 60 ist für viele Ärzte eine interessante Möglichkeit. Anders als in der Deutschen Rentenversicherung ist es dem Arzt möglich, während des Bezugs der vorgezogenen Altersrente weiterhin uneingeschränkt in seiner Praxis tätig zu sein. Der Antrag auf vorgezogene Altersrente ist jedoch unwiderruflich und mit weitreichenden Konsequenzen verbunden.
Lohnt sich die vorgezogene Altersrente für Mediziner?
Mit der Entscheidung für die vorgezogene Altersrente endet die Beitragspflicht in der Ärzteversorgung. Das führt zunächst zu einer spürbaren Verbesserung der Liquidität. Dieser Effekt wird allerdings durch eine höhere Besteuerung wegen des Wegfalls des Sonderausgabenabzugs und der Besteuerung der Renten geschmälert. Gleichzeitig wird mit der Entscheidung für die vorgezogene Altersrente aber auch dauerhaft eine niedrige Besteuerung der Rente im Alter gesichert. Je früher eine Rente beginnt, desto geringer wird sie besteuert. Eine Rente, die 2013 beginnt, ist mit 66 % zu versteuern. Eine Rente, die fünf Jahre später beginnt, wird bereits mit 76 % besteuert. Eine Entscheidung, ob und ab wann eine vorgezogene Rente für den Arzt vorteilhaft ist, hängt ganz entscheidend von der Höhe des Steuersatzes in der aktiven Phase als Arzt und in der späteren Rentenphase nach Abgabe der Praxis ab.
Der Arzt erhält von uns eine konkrete Entscheidungshilfe für oder gegen eine vorgezogene Altersrente an die
Hand, in der wir ihm die finanziellen Aspekte einschliesslich der steuerlichen Auswirkungen berechnen. Ein vorzeitiger Rentenbeginn ist aber nur dann sinnvoll, wenn die prognostizierte vorgezogene Altersrente für die Lebenshaltung im Alter ausreicht.
Mit dem Vollmachtsformular (bitte hier den Link zum Abruf im Internet angeben, bitte ggf. bei Herrn Bausenwein
erfragen) für die Bayerische Ärzteversorgung erstellen wir Ihnen sehr gerne eine Vergleichsrechnung für oder gegen eine vorgezogene Altersrente.
Herr Jürgen Bausenwein steht Ihnen für Fragen hierzu unter Tel. 0931/32202-49 oder e-mail: jb@praxistransfair.de gern zur
Verfügung.
Dr. Kley Steuerberater
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