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Wichtige Termine und steuerliche Hinweise zum Jahresende 2013

Die wichtigsten Termine und Fristen kurz vor Ende eines
Steuerjahres

Einkommen- und Lohnsteuer

Für Steuerpflichtige, die ihre Jahreserklärungen für 2012 von einem
Steuerberater anfertigen lassen, besteht eine allgemeine Abgabepflicht bis
31.12.2013. Für die Einhaltung der Frist ist es notwendig, dass dem
Steuerberater alle notwendigen Unterlagen so rechtzeitig vorliegen, dass
die Erklärungen noch bis Jahresende erstellt werden können. Sollen
Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen bereits
im Lohnabzugsverfahren 2013 berücksichtigt werden, muss ein Antrag des
Arbeitnehmers noch bis 30.11.2013 gestellt werden. Adressat des Antrags
ist das Wohnsitzfinanzamt des Arbeitnehmers. Anträge werden
berücksichtigt, wenn die Summe der zu berücksichtigenden Freibeträge mehr
als 600 € beträgt bzw. die voraussichtlichen Werbungskosten 1.000 €
überschreiten. Arbeitnehmer, die nicht zur Abgabe einer Steuererklärung
verpflichtet sind, können bis zum 31.12.2013 eine Veranlagung für das
Steuerjahr 2009 beantragen.

Kapitaleinkünfte

Bestehen mehrere Wertpapierdepots bei Banken im Inland, sollte, sofern
in einem Depot für 2013 ein Nettoverlust (nach Verrechnung der Gewinne)
verbleibt, die depotübergreifende Verlustverrechnung in Anspruch genommen
werden. Hierzu ist bei der Bank, welche das Verlustdepot führt, bis
spätestens zum 15.12.2013 eine Verlustbescheinigung zu beantragen. Unter
Beilage dieser Bescheinigung kann der Anleger die Verluste mit Gewinnen
aus anderen Depots im Rahmen der Steuererklärung aufrechnen.

Freistellungsaufträge

Zum Jahresende 2013 sollten sämtliche erteilte Freistellungsaufträge
überprüft werden. Ist nur ein Freistellungsauftrag erteilt, sollte dieser
bei jener Bank erteilt werden, bei der das Depot mit den meisten Erträgen
unterhalten wird. Bei mehreren Depots ist der Sparer-Pauschbetrag
entsprechend aufzuteilen.

Stand: 12. Oktober 2013