Sozialversicherungsrecht

Das gesetzliche Krankentagegeld für in der gesetzlichen
Krankenversicherung freiwillig versicherte Selbstständige läuft zum
1.1.2009 aus. Alle Selbstständigen, die freiwillig Mitglied einer
gesetzlichen Krankenkasse sind, müssen Krankentagegeldleistungen künftig
privat versichern. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten neben den
privaten Versicherungsträgern gegen Zusatzbeitrag
Krankentagegeldversicherungen an.

Der Vorteil: Die gesetzlichen Krankenkassen verzichten
im Gegensatz zu den privaten Versicherungsträgern auf einen
Gesundheits-Check. Außerdem verlangen die gesetzlichen Krankenkassen keine
Zuschläge und versichern alle Krankheiten. Die privaten
Versicherungsträger hingegen können bestimmte Krankheiten aus dem
Versicherungsschutz herausnehmen.

Die Angebote unter den gesetzlichen Kassen sind unterschiedlich und
reichen von einem Höchstbetrag pro Krankentag von 86 € bis 200 €. Bei
privaten Krankenversicherungen ist der Nettoverdienst hingegen zu 100 %
absicherbar. Unklar ist bis dato auch, ob, bzw. ggf. in welcher Höhe ein
Versicherter für die Zeit des Krankengeldbezuges einen Kassenbeitrag zu
leisten hat. Letzteres spielt bei der Wahl des Absicherungstarifes bzw.
der Höhe der täglichen Leistung eine wichtige Rolle.

Die Crux einer privaten Zusatzversicherung liegt auch darin, dass die
Tarife nach einer Krankheit innerhalb der ersten zwei oder drei
Versicherungsjahre gekündigt werden können. Auch
Krankentagegeldanpassungen sind vielfach nicht ohne erneute
Gesundheitsprüfung möglich.
Selbstständigen mit häufigen Erkrankungen bleiben somit nur die
Zusatztarife der gesetzlichen Krankenversicherungen.