Steuervereinfachungsgesetz

Arbeitnehmer:

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von derzeit 920 € soll rückwirkend zum
1.1.2011 auf 1.000 € angehoben werden. Darüber hinaus sollen Arbeitnehmer
zusammen mit anderen Personenkreisen künftig die Möglichkeit erhalten, nur
noch alle zwei Jahre eine Steuererklärung abgeben zu müssen.
Geringverdiener sollen künftig keine Einkommensteuererklärung mehr abgeben
müssen.

Kinderbetreuung und Kindergeld:

Bei der Geltendmachung der Kosten für die Kinderbetreuung soll die
Unterscheidung zwischen einer durch die Berufstätigkeit bedingten oder
privat veranlassten Notwendigkeit der Kinderbetreuung entfallen. Beim
Kindergeld für volljährige Kinder will die Bundesregierung künftig auf die
Überprüfung des Einkommens volljähriger Kinder verzichten.

Erleichterungen bei Entfernungspauschale:

Die bislang notwendige tageweise Vergleichsrechnung in Fällen, in denen
der Steuerpflichtige abwechselnd öffentliche Verkehrsmittel und seinen PKW
nutzt, soll auf eine jährliche Vergleichsrechnung umgestellt werden.

Erklärung von Kapitaleinkünften für Spendenabzug und außergewöhnliche
Belastungen nicht mehr nötig:

Abgeltungsteuerpflichtige Kapitaleinkünfte konnten bei der Berechnung
des Spendenhöchstbetrags und für den Abzug außergewöhnlicher Belastungen
bislang nur berücksichtigt werden, wenn der Steuerpflichtige die
Kapitaleinkünfte erklärt hat. Die Bundesregierung will auf diese
Erklärungspflicht künftig verzichten.

Vermietung:

Unterschreitet der verlangte Mietzins die ortsübliche Miete ab einem
bestimmten Prozentsatz, muss der Vermieter einen Totalüberschuss
nachweisen, um Werbungskosten im vollen Umfang geltend machen zu können.
Dies soll künftig entfallen, wenn die vereinbarte Miete mindestens zwei
Drittel der ortsüblichen Miete beträgt (derzeit sind es 56 %).

Stand: 15. Januar 2011