Neues 10-Punkte-Papier zur Steuervereinfachung der Länder

Die Länder Hessen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Bremen haben
in Ergänzung zum jüngst verabschiedeten Steuervereinfachungsgesetz ein
weiteres 10-Punkte-Papier zur Steuervereinfachung vorgelegt. Die Autoren
schlagen darin weitere Vereinfachungen in den Bereichen außergewöhnliche
Belastungen für Arbeitnehmer und für die Unternehmen vor.

Außergewöhnliche Belastungen:

Die Länderfinanzminister wollen die Pauschbeträge für Behinderte
erhöhen und gleichzeitig die Abgeltungswirkung neu regeln. Die Kosten für
Pflegeleistungen und ärztliche Betreuung sollen künftig direkt aus der
Rechnung der Pflegeeinrichtung in die Steuererklärung übernommen werden
können.

Arbeitnehmer:

Abgeschafft werden soll die 44-€-Freigrenze für Sachbezüge. Darüber
hinaus wollen die Länder den durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011
gerade auf 1000 € erhöhten Arbeitnehmer-Pauschbetrag aufsplitten in drei
separate Pauschbeträge.

Sonstige Steuervergünstigungen

Darüber hinaus schlagen die Minister vor, für Handwerkerrechnungen
einen Sockelbetrag von 300 € einzuführen, bis zu dem Rechnungsbeträge
unberücksichtigt bleiben. Darüber hinaus soll u.a. die
Arbeitnehmer-Sparzulage in die Altersvorsorgezulage integriert werden.

Stand: 12. November 2011