Steuersenkungsbeschlüsse der Bundesregierung

Kalte Progression:

Unter der so genannten kalten Progression wird die Besteuerung von
Einkommenserhöhungen verstanden, die dem Einkommensempfänger also keinen
realen Einkommenszuwachs bringen, weil sie nur die Inflation ausgleichen.
Die Folge der kalten Progression ist, dass den Ärztinnen und Ärzten real
weniger netto bleibt. Nach den Plänen der Bundesregierung vom November
soll die kalte Progression durch eine Anhebung des Grundfreibetrages und
durch das Verschieben des Steuertarifs „nach rechts“ abgebaut werden. Die
Steuerentlastungen sollen in zwei Stufen erfolgen, 2013 und 2014. 2013
sollen dadurch Steuerentlastungen von 2 Mrd. € und 2014 von 4 Mrd. €,
insgesamt also 6 Mrd. € gewährt werden.

Bessere Leistungen für Demenzkranke:

Ein Teil der Steuererleichterungen dürfte durch die geplante Erhöhung
der Pflegeversicherungsbeiträge allerdings wieder zunichte gemacht werden.
Die Pflegeversicherungsbeiträge sollen ab 2013 um 0,1 % erhöht werden.

Steuervereinfachungsgesetz 2011:

Geringfügige Steuerermäßigungen enthält auch bereits das im September
2011 beschlossene Steuervereinfachungsgesetz 2011. Für angestellte
Ärztinnen und Ärzte erhöht sich der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von bisher
920 € auf 1.000 € ab Dezember 2011.

Stand: 12. November 2011