alt="Klinik am Land

Umsatzsteuer auf Tagessätze einer Privatklinik

Rechtslage ab 2009

Seit dem 1.1.2009 sind Leistungen der Privatkliniken, sofern es sich
ihrer „Art nach um Leistungen handelt, auf die sich die Zulassung, der
Vertrag oder die Regelung nach dem Sozialgesetzbuch jeweils bezieht“, von
der Umsatzsteuer befreit (Neufassung des § 4 Nr. 14 des
Umsatzsteuergesetzes durch das Jahressteuergesetz 2009). Darin
eingeschlossen sind auch Leistungen einer Privatklinik, soweit sich diese
auf Leistungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherungen
beschränken. Unerheblich für die Umsatzsteuerbefreiung ist, dass der
Patient einen privaten Krankenversicherungsschutz hat.

Rechtslage vor 2009

Privatkliniken, deren Leistungen bis 2009 als umsatzsteuerpflichtig
behandelt worden sind, können sich jetzt auf ein Urteil des Finanzgerichts
Baden-Württemberg (vom 28.11.2012, Az.: 14 K 2883/10) berufen. Das
Finanzgericht hat entschieden, dass sich Privatkliniken unmittelbar auf
die einschlägigen Vorschriften in der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie
berufen können, welche Leistungen von Privatkliniken im Regelfall
umsatzsteuerfrei stellen.

Stand: 12. Mai 2013