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Umsatzsteuerpflicht medizinischer Callcenter

Callcenter

Immer mehr Krankenkassen bieten ihren Versicherten die Möglichkeit der
telefonischen Fernberatung an. Callcenter geben u.a. Auskünfte über
Krankheitsprävention, Krankheitsbilder und Behandlungsmöglichkeiten,
geeignete Arzneimittel oder beantworten Fragen zu den Themen Reise- und
Tropenmedizin.

Keine Steuerbefreiung

Offen war bisher die Frage, ob solche Callcenter in die allgemeine
Umsatzsteuerbefreiung für Heilbehandlungen fallen. Nach Auffassung der
Finanzverwaltung wäre dies nur dann der Fall, „wenn es sich im Einzelfall
um ein medizinisch veranlasstes Therapieangebot im Rahmen eines
persönlichen Vertrauensverhältnisses zwischen Patienten und medizinischem
Fachpersonal handelt“ (Ministerium der Finanzen Schleswig-Holstein v.
14.6.2013 Kurzinfo USt 4/2013). In allen sonstigen Fällen sind Leistungen
der Callcenter umsatzsteuerpflichtig.

Stand: 12. August 2013