alt="Sozialversicherung" title="© DOC-RABE-Media - Fotolia.com"

Sozialversicherung: Rechengrößen 2014

Beitragsbemessungsgrenzen Renten-/Arbeitslosenversicherung

Das Bundeskabinett hat im Oktober 2013 die
Sozialversicherungs-Rechengrößen für 2014 verabschiedet. Danach betragen
die Beitragsbemessungsgrenzen in der allgemeinen Renten- und
Arbeitslosenversicherung West jährlich 71.400 € (monatlich 5.950 €). Die
Beitragsbemessungsgrenzen Ost betragen 2014 60.000 € und monatlich 5.000
€. In der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt die
Beitragsbemessungsgrenze 2014 für West und Ost gemeinsam 48.600 €.

Jahresarbeitsentgeltgrenze Krankenversicherung

Die für die Versicherungspflicht in der gesetzlichen
Krankenversicherung maßgebliche Jahresarbeitsentgeltgrenze 2014 beträgt
53.550 €.

Bezugsgröße

Die maßgebliche Bezugsgröße West beträgt im Jahr 2014 jährlich 33.180
€, monatlich 2.765 €. Die Bezugsgröße Ost beträgt jährlich 28.140 €,
monatlich 2.345 €. Die Bezugsgröße stellt das Durchschnittsentgelt aller
Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen
Kalenderjahr dar. Von der Bezugsgröße werden diverse Werte abgeleitet, wie
u. a. die Krankenpflegepauschale.

Stand: 29. November 2013