Gesundheitsfragen im Bewerbungsgespräch

Der Fall: Verklagt wurde ein Arzt, der gleichzeitig
auch Inhaber einer in der Forschung und Entwicklung im Medizinbereich
tätigen Firma war. Er hatte einen Biologen oder Tierarzt gesucht. Ein
promovierter Diplom-Biologe hat sich erfolglos darauf beworben und den
Arzt verklagt.

Gesundheitsfrage: Während eines der
Bewerbungsgespräche wurde der Biologe gefragt, ob er psychiatrisch oder
psychotherapeutisch behandelt werde. Er wurde von dem Arzt ferner
aufgefordert, schriftlich zu bestätigen, dass er weder psychiatrisch noch
psychotherapeutisch behandelt werde. Mit seiner Klage begehrt der Biologe
eine Entschädigungszahlung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
(AGG) – und er hatte teilweise Erfolg. Das Arbeitsgericht hat der Klage
teilweise stattgegeben.

Fazit: In einem Bewerbungsgespräch gestellte Fragen
nach näher bezeichneten gesundheitlichen Beeinträchtigungen sollten nicht
oder nur nach Rücksprache mit einem Fachmann gestellt werden, und schon
gar nicht – negativ – schriftlich bestätigt werden. Denn jede Nachfrage,
ob eine Behinderung vorliege, kann gegen das AGG verstoßen (BAG, Urteil
v.17.12.2009 – 8 AZR 670/08).

Stand: 18. Februar 2010