Die Steuerprogramme der Parteien

Was kommt auf den Steuerzahler nach der Bundestagswahl zu?

Steuererhöhungen

Während die CDU/CSU und die FDP wiederholt angekündigt haben, im Falle
eines Wahlsieges grundsätzlich auf Steuererhöhungen zu verzichten, wollen
SPD und Bündnis 90/Die Grünen sowie die Linken den Steuerzahler stärker
belasten.

Regierungsprogramm SPD

Die SPD plant die Wiedereinführung einer Vermögensteuer, welche „der
besonderen Situation des deutschen Mittelstandes, von
Personengesellschaften und Familienunternehmen Rechnung trägt und ihre
zukunftssichernde Eigenkapitalbildung sichert, sowie ihre
Investitionsspielräume nicht belastet“, wie aus dem Regierungsprogramm
2013 – 2017 zu entnehmen ist. Allerdings soll es hohe Freibeträge für
Privatpersonen geben. Darüber hinaus soll der progressive
Einkommensteuertarif verschärft werden. Der Spitzensteuersatz soll von 42
bzw. 45 % auf 49 % für zu versteuernde Einkommen von über 100.000 €
(Grundtarif) ansteigen. Schließlich will die SPD auch den
Abgeltungssteuersatz auf Dauer von drei Jahren von 25 % auf 32 % erhöhen.
Danach soll das Steueraufkommen geprüft werden und ggfls. die
Abgeltungssteuer abgeschafft und zur individuellen Besteuerung von
Kapitalerträge zurück gekehrt werden.

Vermögensabgabe im Regierungsprogramm Bündnis 90/Die Grünen

Bündnis 90/Die Grünen haben ihre Steuerstrategie in dem
„Positionspapier zur Unternehmensbesteuerung“ (Fraktionsbeschluss vom
19.03.2013) dargelegt. Darin fordern sie eine auf zehn Jahre verteilte
Vermögensabgabe von insgesamt 15 % auf Vermögen, das 1 Mio. € übersteigt.
Dabei sind für kleine und mittelständische Unternehmen Freibeträge von 5
Mio. € und in Familien Freibeträge für Kinder vorgesehen. Bündnis 90/Die
Grünen wollen gleichzeitig eine Anhebung des Spitzensteuersatzes auf 49 %
ab einem zu versteuernden Einkommen von 80.000 € bei gleichzeitiger
Entlastung über einen höheren Grundfreibetrag von 8.712 €. Der aktuelle
Grundfreibetrag beträgt gegenwärtig 8.130 €. Er soll 2014 auf 8.354 €
steigen.

Hoher Spitzensteuersatz im Regierungsprogramm Linke

Die Partei „die Linke“ hat ihr Regierungsprogramm unter das Motto „Mit
Steuern umsteuern“ gestellt. Sie fordert eine Vermögensabgabe für Vermögen
über 1 Mio. € und eine Rückkehr zum Spitzensteuersatzes von 53 % (wie bis
1999) ab einem Einkommen von 65.000 €/Jahr bei deutlich angehobenen
Grundfreibeträgen. Einkommen ab 1 Mio. € sollen mit einem
Spitzensteuersatz von 75 % belegt werden.

Hinweis: Eine Darstellung aller Wahlprogramme findet
sich z. B. bei der Landeszentrale für politische Bildung BW unter www.bundestagswahl-bw.de.

Stand: 31. Juli 2013

Ergebnisse der Betriebsprüfung 2012

13.271 Betriebsprüfer holten 2012 Mehrsteuern und Zinsen von 19 Mrd.
€ herein

Betriebsprüfungsstatistik

Anfang Juli veröffentlichten die obersten Finanzbehörden der Länder
ihre Zahlen für die Betriebsprüfungen aus dem Jahr 2012. Geprüft wurden
über 8,5 Mio. Betriebe, darunter freiberuflich tätige, land- und
forstwirtschaftliche Betriebe aller Größenordnungen sowie
Bauherrengemeinschaften, Verlustzuweisungsgesellschaften und sonstige
Steuerpflichtige.

Prüfungsfälle, Prüfungsturnus

Knapp 102.000 Prüfungsfälle verzeichnet die Statistik bei den Klein-
und Kleinstbetrieben. Die über 52.000 Mittelbetriebe werden
durchschnittlich alle 15,2 Jahre geprüft (Prüfungsturnus). Bei den
Großbetrieben (über 41.000 Fälle) beträgt der Prüfungsturnus
durchschnittlich 4,6 Jahre. Großbetriebe sind solche mit einem Umsatz
von mehr als 7,3 Mio. € oder einem steuerlichen Gewinn von über 280.000
€. Als Mittelbetriebe gelten Betriebe mit einem Umsatzerlös von mehr als
900.000 € oder einem steuerlichen Gewinn von über 56.000 €. Unter Klein-
bzw. Kleinstbetriebe fallen solche mit einem Umsatzerlös von mehr als
170.000 € oder einem steuerlichen Gewinn von über 36.000 €.

Körperschaft-, Gewerbesteuer

Die größten Beträge von den ca. 19 Mrd. € an Mehrsteuern wurden bei
der Körperschaftsteuer (plus 5,13 Mrd. €) sowie der Gewerbesteuer (plus
4,03 Mrd. €) eingefordert. Einen relativ geringen Betrag nahm die
Umsatzsteuer ein (plus 1,9 Mrd. €).

Stand: 23. Juli 2013

Neues Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz verabschiedet

Verschärfende Gesetzesneuregelungen mit rückwirkender Anwendung

Gesetz

Das Gesetz zur Umsetzung der Amtshilfe-Richtlinie sowie zur Änderung
steuerlicher Vorschriften wurde am 29.06.2013 im Bundesgesetzblatt (I S.
1809) veröffentlicht. Das Gesetz enthält im Wesentlichen die bereits im
Jahressteuergesetz 2013 vorgesehenen Regelungen mit folgenden
verschärfenden Gesetzesneuregelungen:

Cash GmbH

Die Steuerbefreiungen für sogenannte Cash GmbHs sind mit Wirkung zum
06.06.2013 weggefallen. Nach der Neuregelung zählen Zahlungsmittel von
mehr als 20 % des gemeinen Werts des Unternehmens nicht zum begünstigten
Verwaltungsvermögen (§ 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 a des
Erbschaftsteuergesetzes -Neufassung).

Goldfinger-Modell

Ebenfalls rückwirkend zum 28.02.2013 geschlossen wurde die
Möglichkeit, mittels negativem Progressionsvorbehalt den Steuersatz für
das zu versteuernde Einkommen bis auf null Prozent zu senken. Künftig
gilt, dass bei der Ermittlung der Einkünfte für den
Progressionsvorbehalt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für
Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens erst zum Zeitpunkt des Zuflusses
des Veräußerungserlöses oder bei Entnahme zum Zeitpunkt der Entnahme als
Betriebsausgaben zu berücksichtigen sind. Damit kann ein negativer
Progressionsvorbehalt nur noch bei echten Verlusten entstehen.

Umsatzsteuer

Abgeschafft wird zum 01.01.2014 der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7
% für Umsätze mit Kunstgegenständen und Sammlungsstücken. Unter den
Begriff „Sammlungsstücke“ fallen auch Münzen und Medaillen aus
Edelmetallen.

Investitionsabzugsbetrag

Das Niedersächsische Finanzgericht hat entschieden, dass die Aufgabe
der Investitionsabsicht nach Erlass des Steuerbescheides, in dem der
Investitionsabzugsbetrag berücksichtigt wurde, ein rückwirkendes
Ereignis darstellt, für welches der Zinslauf erst 15 Monate nach Ablauf
des Kalenderjahres beginnt, in dem das rückwirkende Ereignis eingetreten
ist (Urt. v. 05.05.2011, 1 K 266/10). Der Gesetzgeber hebt dieses
steuerzahlerfreundliche Urteil durch eine Gesetzesänderung auf. Nach dem
neuen § 7g Abs. 3 EStG wird die Anlaufhemmung der 15-Monats-Frist bis
Eintritt des rückwirkenden Ereignisses (Aufgabe der Investitionsabsicht)
ausgeschlossen.

Stand: 23. Juli 2013

Innergemeinschaftliche Lieferungen nach Kroatien

BMF erlässt Übergangsfrist für UST-Identifikationsnummern

EU-Mehrwertsteuersystem

Kroatien gehört seit dem 01.07.2013 der Europäischen Union an. Seit
diesem Tag gilt das gemeinsame EU-Mehrwertsteuersystem ohne
Übergangsfrist. Das heißt, dass die Regelungen über den
innergemeinschaftlichen Erwerb, den innergemeinschaftlichen Lieferungen
usw. Anwendung finden. Auch die Pflichtangaben bei Rechnungsausstellung
und die Dokumentationsvorschriften für innergemeinschaftliche
Lieferungen sind zu beachten. Dazu gehört bei Lieferungen nach Kroatien
an einen Unternehmer u. a. die Angabe der
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Leistungsempfängers (eines
Unternehmens in Kroatien).

Erwerbs-/Lieferschwellen

Die für innergemeinschaftliche Erwerbe geltende Erwerbsschwelle für
Kroatien beträgt 77.000 HRK. Die für Lieferungen geltende Lieferschwelle
beträgt 270.000 HRK (BMF v. 28.06. 2013 IV D 1, S 7058/07/10002).

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Unternehmer in Kroatien erhalten erst seit dem 01.07.2013 für
umsatzsteuerliche Zwecke eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Zum
selben Tag traten die Regelungen des EU-Mehrwertsteuersystems in Kraft.
Die Finanzverwaltung beanstandet daher das Fehlen der
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eines Abnehmers in der Republik
Kroatien auf der Rechnung und dem buchmäßigen Nachweis nicht, sofern die
Lieferung nach dem 30.06.2013 und vor dem 01.10.2013 ausgeführt wird und
der kroatische Abnehmer eine Erklärung abgibt, dass er die Erteilung
einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragt hat und die
Voraussetzungen für die Erteilung vorliegen. Die Aufzeichnung der Nummer
kann dann nachgeholt werden (BMF v. 28.06.2013 a. a. O.).

Stand: 23. Juli 2013