Prozesskosten steuerlich abziehbar

Außergewöhnliche Belastung:

Als außergewöhnliche Belastung gelten solche Aufwendungen, die über
jene Kosten hinausgehen, die der überwiegenden Mehrzahl aller
Steuerpflichtigen unter denselben Einkommens- und Vermögensverhältnissen
entstehen. Gerichts- und Anwaltskosten für einen Zivilprozess waren bisher
nur unter der Voraussetzung als außergewöhnliche Belastung abziehbar, wenn
die Rechtsstreitigkeit von existenzieller Bedeutung war.

Der Fall:

Diese strikte Rechtsprechung, an der sich auch die Finanzverwaltung
bisher orientiert hat (vgl. BFH v. 18.8.1986, III R 178/80), hat der
Bundesfinanzhof (BFH) jetzt aufgegeben. Im dem entschiedenen Fall ging es
um Kosten eines verlorenen Zivilprozesses betreffend
Krankengeldforderungen. Die Kosten setzte die Klägerin in ihrer
Einkommensteuererklärung an. Der BFH ließ den Kostenabzug als
außergewöhnliche Belastung zu, allerdings unter der Voraussetzung, dass
die Führung des Prozesses gegen die Krankenversicherung von Anfang an
hinreichende Aussicht auf Erfolg gehabt hat (Urt. v. 12.5.2011, VI R
42/10).

Fazit:

Für den Steuerabzug kommt es darauf an, dass der Erfolg des
Zivilprozesses mindestens ebenso wahrscheinlich ist wie der Misserfolg.
Nur dann sind die Aufwendungen „unausweichlich“ und steuerlich absetzbar.
Streiten ins Blaue hinein lohnt sich also auch künftig steuerlich
nicht.

Stand: 12. August 2011

Aus für den Elektronischen Entgeltnachweis (ELENA)

ELENA:

Er hätte der große Wurf werden sollen: der elektronische
Entgeltnachweis. Mittels einer Signaturkarte mit Chip sollten die Agentur
für Arbeit und weitere Stellen ab dem kommenden Jahr alle notwendigen
Daten zur Gewährung von Arbeitslosengeld und Sozialleistungen abfragen
können. Dazu waren alle Arbeitgeber seit dem 1.1.2010 verpflichtet,
bestimmte Daten elektronisch zu melden. Dieser auf diese Weise aufgebaute
Datenpool war unter Datenschützern höchst umstritten und führte zu einer
Massendatenspeicherung.

Verfahren jetzt eingestellt:

Im Juli 2011 hatten sich das Bundesministerium für Wirtschaft und
Technologie und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales darauf
verständigt, dieses Verfahren schnellstmöglich einzustellen. Zur
Begründung wurde die fehlende Verbreitung der qualifizierten
elektronischen Signatur angegeben. Auch wurde versichert, dass die
Arbeitgeber von ihren aktuell noch bestehenden Meldepflichten
schnellstmöglich befreit werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf ist
gerade in Vorbereitung. Bis dahin gelten allerdings die alten Regelungen
weiter, d.h. die Meldepflichten bleiben bestehen. Auch die extra
eingerichtete Zentrale Speicherstelle (ZSS) wird nicht sofort geschlossen.
Sie nimmt die Daten weiter an und verarbeitet sie. Eine Löschung der
heftig kritisierten Datensammlung ist erst zu erwarten, wenn die
entsprechende gesetzliche Grundlage vorhanden ist (vgl.
www.das-elena-verfahren.de).

ELStAM kommt:

Im Gegensatz zu ELENA soll die elektronische Lohnsteuerkarte (ELStAM)
zum 1.1.2012 planmäßig starten. Ein Zurück zur Ausstellung von
Lohnsteuerkarten durch die Gemeinden in Papierform gibt es also nicht
mehr. Arbeitgeber müssen alle bei ihnen beschäftigten Arbeitnehmer ab dem
Jahreswechsel für die ELStAM-Daten anmelden. Entsprechende Vorbereitungen
hierfür sollten im zweiten Halbjahr abgeschlossen sein.

Stand: 12. August 2011

Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte

Problemstellung:

Nutzt der Steuerpflichtige den Betriebs-PKW auch für regelmäßige
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, kann er neben der
Pauschalversteuerung (0,03 % des PKW-Listenpreises für jeden
Entfernungskilometer) die tatsächlich durchgeführten Fahrten versteuern,
und zwar mit 0,002 % des PKW-Listenpreises je Entfernungskilometer. Dies
hat der Bundesfinanzhof (BFH) in diversen Urteilen so festgelegt (Urt. v.
22.9.2010, VI R 54/09, VI R 55/09 und VI R 57/09). Das
Bundesfinanzministerium wendet die neue Rechtsprechung nur im
Lohnsteuerabzugsverfahren 2011 – also nur gegenüber Arbeitnehmern – an
(BMF, Schreiben v. 1.4.2011, IV C 5 – S 2334/08/10010).

Unternehmer und Selbstständige benachteiligt:

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) hat beim Bundesfinanzministerium
angefragt, ob die in dem o.g. Schreiben niedergelegten Grundsätze auch für
Selbstständige gelten, was verneint worden ist. Nach Einschätzung des
Verbandes sollten Selbstständige und Unternehmer auf eine taggenaue
Abrechnung der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bestehen, wenn
sie weniger als 15 Tage im Monat in den Betrieb fahren.

Steuerbescheide sollten daher durch Einspruch angefochten werden.

Stand: 12. August 2011

Betriebswirtschaft: Working Capital

Anlage-/Umlaufvermögen:

Anlagevermögen ist alles, was dauernd dem Betrieb dient und nicht für
den Handel und Verkauf bestimmt ist. Zum Umlaufvermögen gehört alles,
was möglichst schnell umgesetzt werden soll, was verkauft oder
verbraucht werden soll (Waren, Forderungen, Geldbestände usw.).

Optimale Finanzierung:

Was zum Anlage- und Umlaufvermögen zählt, ist dem Unternehmer im
Regelfall bekannt. Doch ist das Anlage- und Umlaufvermögen im Betrieb
optimal finanziert? Darüber machen sich nur wenige Unternehmer Gedanken.
Findige amerikanische Betriebswirtschaftler haben hierzu einen
Gradmesser entwickelt, das sogenannte Working Capital.

Berechnung:

Zur Berechnung des Working Capitals ist zuerst das Umlaufvermögen
durch Addition aller Waren, Geldbestände, Forderungen etc. zu ermitteln.
Von diesem Umlaufvermögen müssen dann alle kurzfristigen Fremdmittel wie
z.B. die Lieferantenverbindlichkeiten oder die Kontokorrentkredite usw.
abgezogen werden. Das Ergebnis ist dann das Working Capital.

Working Capital größer/gleich null:

Ein positives Working Capital oder zumindest eines von null
signalisiert, dass das Unternehmen im finanziellen Gleichgewicht
ist.

Working Capital negativ:

Ein negatives Working Capital deutet darauf hin, dass Teile des
Anlagevermögens kurzfristig finanziert sind, was ein grober Verstoß
gegen die goldenen Finanzierungsregeln ist.

Weil das kurzfristige Fremdkapital dann das Umlaufvermögen
übersteigt, sollte sobald als möglich umgeschuldet werden.

Stand: 12. August 2011