Neue Unterstützungsmaßnahme: Überbrückungshilfe

das Bundeskabinett hat am 12. Juni 2020 beschlossen, dass im Rahmen des Konjunkturpakets zur Sicherung der Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen bei Corona-bedingtem Umsatzausfall ein Programm für Überbrückungshilfen mit einer Laufzeit von drei Monaten (Juni – August 2020) und mit einem Volumen von maximal 25 Mrd. € aufgelegt wird.

Dauerfristverlängerung

Grundsätzlich ist die Umsatzsteuervoranmeldung bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums an das Finanzamt zu übermitteln und die sich ergebende Umsatzsteuervorauszahlung an dieses zu entrichten. Die Fristverlängerung ermöglicht es, die Übermittlung der Voranmeldungen und die Entrichtung der Vorauszahlungen um einen Monat zu verlängern. Das Finanzamt hat diese auf Antrag zu gewähren.

Änderung der Umsatzsteuersätze

am 03.06.2020 hat die Regierungskoalition unterschiedliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Folgen beschlossen. Der Gesetzesentwurf zum „Zweiten Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise“ liegt mittlerweile vor. Ein zentrales Element zur Stärkung der Binnennachfrage ist die befristete Senkung der USt-Sätze von derzeit 19 % auf 16 % und von 7 % auf 5 %.

Corona in Zahlen bei Dr. Kley Steuerberater

vor 4 Monaten haben wir noch gedacht, dass das Jahr 2020 ein Jahr ähnlich den Vorjahren wird. Vor zwölf Wochen hat Corona uns dann diese Vorstellung genommen und wir waren von heute auf morgen mit Fragestellungen und Arbeiten konfrontiert, die wir in diesem Umfang nicht erwartet hatten.

Wer muss eine Einkommensteuererklärung abgeben?

Die Steuererklärungspflicht ist im Einkommensteuergesetz im §25 (3) geregelt. Demnach ist grundsätzlich jeder Steuerpflichtige dazu verpflichtet, eine eigenhändig unterschriebene Steuererklärung (bei Zusammen­veranlagung mit Unterschrift beider Ehegatten) für den Veranlagungs­zeitraum abzugeben. Insbesondere aber durch die Abgeltungswirkung der Lohnsteuer und der Kapital­ertrags­steuer, kann es sein, dass die Steuer­erklärungspflicht entfällt.

Steuerhinterziehungen

Laut § 370 (1) AO hinterzieht man dann Steuern, wenn den Finanzbehörden oder anderen Behörden steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtig und unvollständig angegeben werden oder über pflichtwidrig steuerliche Tatsachen geschwiegen wird und sich dadurch die Steuern mindern.

Ute Büchele wird weitere Geschäftsführerin bei Dr. Kley

wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass unsere langjährige Mitarbeiterin, Frau Ute Büchele, zur weiteren Geschäftsführerin bei Dr. Kley Steuerberater bestellt wurde. Frau Büchele hat nach dem Abschluss eines Jura-Studiums einen eher ungewöhnlichen Berufsweg eingeschlagen und im Jahr 2011 in unserer Kanzlei mit der Ausbildung zur Steuerfachangestellten begonnen. Diese hat sie im Jahr 2014 […]

Unsere Maßnahmen in der Corona-Krise

Wie die meisten Unternehmen, wurden auch wir von der Corona-Krise überrascht. Wie soll man sich auch auf eine Krise vorbereiten, die für die meisten noch vor wenigen Wochen undenkbar war? Die neue Situation stellte uns vor 2 Herausforderungen gleichzeitig: Einerseits mussten Konzepte zum Schutz der Mitarbeiter, Kollegen und Mandanten ausgearbeitet werden, andererseits musste sichergestellt werden, […]

Steuerberaterprüfung bestanden

in Zeiten der Corona-Krise freuen wir uns Ihnen eine positive Nachricht bekanntzugeben. Mit Herrn Fabian Kemmer aus unserem Standort in Kitzingen hat ein weiterer Mitarbeiter das Steuerberaterexamen in diesem Jahr erfolgreich bestanden.

Anschaffungskosten als Bewertungsgrundsatz

Die Anschaffungskosten sind der Bewertungsmaßstab für erworbene Vermögensgegenstände. Das heißt, dass erworbene Vermögensgegenstände mit ihren Anschaffungskosten (gegebenenfalls gemindert um Abschreibungen) in der Bilanz ausgewiesen werden. Außerdem bilden die Anschaffungskosten die Bemessungsgrundlage für die verschiedenen handels- und steuerrechtlichen Abschreibungsformen.