Allgemeines zum Mutterschutzgesetz
Ganz einfach. Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt für alle schwangeren und stillenden Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Dies gilt auch für Auszubildende, Praktikantinnen, Heimarbeiterinnen, Schülerinnen und Studentinnen in der Schwangerschaft. Das Mutterschutzgesetz gilt aber nicht für Beamtinnen, Richterinnen und Soldatinnen. Für diese gilt die Mutterschutzverordnung, die inhaltlich vergleichbar zum Mutterschutzgesetz ist.